Sachverhalt:
Wie in den Beratungen zum Haushalt 2023 und in der Vorlage 117/2023 (Haushalt 2024 – Beratungen) bereits erläutert, hängt die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2024 durch die Kommunalaufsicht ggf. von der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts ab.
Mit der Genehmigung des Haushalts 2022 wurden seitens der Kommunalaufsicht unterjährige Berichte zum 30.06. und 30.09. Prognosen zum 31.12.2022 eingefordert. Darüber hinaus wurde zum 30.09. ein kurzer Bericht gefordert, in dem die Gemeinde Bohmte angibt, ob und ggf. welche Konsolidierungsschritte die Gemeinde konkret prüft.
Im Bericht zum 30.09.2022 wurden daraufhin folgende Themen zur Überprüfung genannt:
- Rentenantragstellung
- Bildungsfonds Wittlage
- Vereinsunterstützung DRK
- Mitgliedschaft „Naturpark Dümmer e. V.“
- Babybesuchsdienst
- Teilnahme an Märkten/Immobilienmesse
- WiLLi-Bus
Mit der Genehmigung des Haushalts 2023 erfolgte seitens der Kommunalaufsicht dieselbe Berichtsanforderung wie für den Haushalt 2022, nur mit einem Unterschied, dass die Gemeinde Bohmte aufgefordert wird, mit Bericht zum 30.09.2023 konkret zu prüfen, welche Konsolidierungsschritte sie unternimmt. Das Wort „ob“ aus der Genehmigung des Haushalts 2022 ist in dieser Genehmigung nicht genannt.
Seitens der Verwaltung wird ein Austausch der Ausschussvorsitzenden/stv. Ausschussvorsitzenden der jeweiligen Fachausschüsse mit den Produktverantwortlichen (Fachdienstleitern), Bürgermeister, Erster Gemeinderat, Kämmerin im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2024 über mögliche Senkungen der Aufwendungen/Steigerungen der Ertragspositionen in den jeweiligen Produkten vorgeschlagen. Die Ergebnisse dieses Austauschs sollen daraufhin Berücksichtigung im 1. Verwaltungsentwurf des Haushalts 2024 finden. In der gemeinsamen Fraktionssitzung vor den ersten Haushaltsberatungen wird eine Übersicht der Ergebnisse des o. g. Austauschs zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt die o. g. Ausführungen zur Kenntnis.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |