Betreff
Verkehrssituation Dammer Straße/Ausfahrt Parkplatz kath. Kindergarten Regenbogen
Vorlage
IV/138/2023
Art
Informationsvorlage

An die Verwaltung wurde herangetragen, dass die Einsichtnahme beim Herausfahren vom Parkplatz am kath. Kindergarten Regenbogen auf die Dammer Straße aufgrund von parkenden Fahrzeugen auf dem Parkstreifen schwierig sei.

 

Die Problematik wurde bereits aufgrund einer vorherigen Eingabe in einer letztjährigen Verkehrsschau erörtert und im Ergebnis wurde Folgendes festgestellt:

 

„Bei der Ausfahrt des katholischen Kindergartens handelt es sich um eine private Zufahrt. Die besonderen Sorgfaltspflichten nach § 10 StVO sind zu beachten. Ggf. kommt eine Demarkierung einzelner Parkflächen entlang der Dammer Straße (L 80) in Betracht, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Ein Verkehrsspiegel ist nicht erforderlich.“

 

Das Ergebnis der Verkehrsschau wurde in der Ortsratssitzung am 17.2.2022 bekanntgegeben.

 

Um eine Verbesserung der Einsichtnahme im o.g. Bereich herbeizuführen, ist seitens der Verwaltung vorgesehen einzelne Parkflächen entlang des Parkstreifens an der Dammer Straße zu demarkieren.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt