Betreff
Begrünung in der Ortschaft Hunteburg, Pflanzmaßnahmen
Vorlage
BV/137/2023
Art
Beschlussvorlage

Dem Ortsrat Hunteburg wurden in seiner Sitzung am 17.02.2022 von Frau Helm Vorschläge von engagierten Bürgerinnen und Bürgern für die Bepflanzung von öffentlichen Grünflächen in der Ortschaft Hunteburg entlang der Landesstraßen vorgelegt. Fotos der Flächen sind der Vorlage beigefügt.

 

Wie seinerzeit von ihr mitgeteilt läge das Einverständnis des Straßenbaulastträgers bereits vor.

 

Um eine Umsetzung der Maßnahmen vorzusehen, ist festzulegen was für eine Bepflanzung erfolgen soll. Da es sich auch um schmalere Grünstreifen handelt, scheiden größere Pflanzen aus. Alternativ kommen daher Bepflanzungen mit Blumenzwiebeln in Betracht oder die Aussaat als Blühwiese.

 

Bei Blumenzwiebeln ist der Aufwand zum Pflanzen am Anfang voraussichtlich etwas höher, da die Zwiebeln einzeln gepflanzt werden müssen. Die Blumen kommen dann allerdings jährlich wieder, ohne dass es hierzu weiterer Arbeiten bedarf, es sei denn es müssen Ersatzplanzungen erfolgen. Die Wirkung würde bei Blumenzwiebeln vornehmlich im Frühjahr/Frühsommer erfolgen. Da die Grünstreifen auch gemäht werden müssen, würde dann nach einer Mahd die Wirkung aufhören.

 

Bei einer Aussaat für Blühwiesen dürfte diese hinsichtlich des Aussähen zunächst einfacher sein. Auch hier gibt es mehrjährige Saatgutmischungen. Die Mehrjährigkeit beruht dabei darauf, dass sich diese Pflanzen selbst aussäen und dadurch im Folgejahr wieder wachsen. Inwieweit die Aussaat aufgrund der Nähe zu den Landesstraßen tatsächlich wirksam erfolgt, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Die Pflege der Flächen ist aufwendiger. Sie müssen ebenfalls gemäht werden, wobei das Mähgut abtransportiert werden sollte. Ein Mulchen mit Verbleib des Schnittguts wäre für eine Blühwiese nachteilig. Die Wirkung erfolgt wie bei den Blumenzwiebeln nur bis zur Mahd.

 

Hinsichtlich der aufgezeigten Flächen wird darauf hingewiesen, dass der Kreisel Bramscher gerade wieder neu bepflanzt worden ist, und daher nicht für weitere Begrünungsmaßnahmen vorgesehen werden sollte.

 

Da jetzt keine Pflanzzeit mehr ist, sollte die Umsetzung der Maßnahme für den Herbst (Blumenzwiebeln) bzw. das kommende Frühjahr (Blühwiese) vorgesehen werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Hunteburg entscheidet darüber, ob, bei welchen Flächen und in welcher Form eine Bepflanzung erfolgen soll und welchen Betrag er dafür bereitstellt.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt