Betreff
31. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 124 "Energiepark Bohmte-Nord"; Plananerkennungs- und Verfahrensbeschlüsse (frühzeitige Beteiligung)
Vorlage
BV/131/2023
Aktenzeichen
610-22-124
Art
Beschlussvorlage

Um den Ausbau regenerativer Energien, hier Solarenergie, explizit zu fördern und einen Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Ziele zum Klimaschutz und zur Energieversorgung zu leisten, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07. Dezember 2022 die Aufstellungsbeschlüsse zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“ gefasst. Ziel der Planung ist die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf mehreren Flächen zur Größe von ca. 15 ha. Damit könnten sowohl Privathaushalte als auch lokale gewerbliche und industrielle Unternehmen mit regenerativ gewonnenem Strom versorgt werden.

 

Die Flächen befinden sich alle im vergütungsfähigen Bereich nach dem EEG von 500 m beidseitig von Schienen und überwiegend in der 200 m breiten Privilegierungszone gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch, in dem die Errichtung zur Nutzung von Strahlungsenergie mit der Änderung des BauGB zum Jahresanfang ausdrücklich begrüßt wird.

 

Initiiert wurde die Bauleitplanung seitens der EFG Energy-Farming Holding GmbH mit Sitz in Bad Essen. Zwischenzeitlich wurden von der beauftragten Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW) die Vorentwürfe der Planzeichnungen und Begründungen inkl. Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht vorgelegt.

 

Das Plangebiet soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO ausgewiesen werden. Die Grundflächenzahl wird auf 0,8 festgesetzt. Wichtig ist, dass hier nur die senkrechte Projektion der Photovoltaik-Module zugrunde zu legen ist und nicht die tatsächliche Versiegelung. Diese ist als wesentlich geringer einzustufen, da die Modultische nur auf Stützen stehen und unter den Modultischen keine Versiegelung vorgenommen wird. Die Modultische werden eine Höhe von mind. 0,80 m, jedoch max. 1,20 m über dem gewachsenen Boden erreichen. Für weitere Festsetzungen wird auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Im nächsten Schritt soll nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt werden. Hier soll frühzeitig Gelegenheit gegeben werden, sich grundsätzlich über die Planung zu informieren und sich über den erforderlichen Umfang der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

 

Anschließend werden die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen geprüft, gewürdigt und ggf. ins Planungskonzept mit aufgenommen. Sofern weitere Gutachten erforderlich sind, werden sie zur Offenlage im sich anschließenden ordentlichen Beteiligungsverfahren ergänzt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planvorentwürfe und die Begründungen hierzu an und beschließt, für die 31. Änderung des Flächennutzungsplans und für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“ das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt