Betreff
29. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 122 "Biogasanlage Bohmte-Nord"; Plananerkennungs- und Verfahrensbeschlüsse (frühzeitige Beteiligung)
Vorlage
BV/130/2023
Aktenzeichen
610-22-124
Art
Beschlussvorlage

Um den Ausbau regenerativer Energien, hier Biogas, explizit zu fördern und einen Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Ziele zum Klimaschutz und zur Energieversorgung zu leisten, hat der Verwaltungsausschuss mehrheitlich in seiner Sitzung am 05. Oktober 2022 die Aufstellungsbeschlüsse zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 122 „Biogasanlage Bohmte-Nord“ gefasst. Ziel der Planung ist die Erhaltung und Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage Bohmte-Nord.

 

Durch die Erweiterung kann die Produktion von bisher 11 Mio kWh Biogas pro Jahr auf rd. 38 Mio kWh Biomethan pro Jahr aus regionalem Wirtschaftsdünger gesteigert werden.

 

Die Biogasanlage im Bereich Bohmte-Nord, direkt an der Bahntrasse der Deutschen Bahn gelegen, wurde seinerzeit als privilegiertes Vorhaben des dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes genehmigt. Die Anlage versorgt mittelbar über die Genossenschaft der BürgerWärme auch gemeindliche Liegenschaften wie z.B. die Bäder, die Oberschule oder den Bohmter Kotten.

 

Für das Plangebiet soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ festgesetzt werden. Die Grundflächenzahl wird mit 0,6 festgesetzt, einzelne Anlagen dürfen eine Höhe von 23 m nicht überschreiten.

 

Zulässig sind Gebäude, Anlagen und Nebenanlagen, die diesem Betrieb dienen. Dazu gehören u.a. die bereits bestehende Biogasanlage sowie die neuen baulichen Anlagen / Anlagenteile / Nebenanlagen:

 

- Die bereits bestehende Biogasanlage mit Vorlagebehälter mit geruchsmindernder Abdeckung, zwei Fermentern, einem Nachgärer mit Tragluftdach, einem Gärrestlager mit gasdichter Abdeckung, einem separaten Gasspeicher, einer Fahrsiloanlage, zwei BHKWs mit Trafostation, einem Sat-BHKW und einer Gasfackel

 

- Die neuen baulichen Anlagen / Anlagenteile mit drei Gärbehältern (zwei Fermenter und ein Nachgärer), zwei Gärrestelager mit Gasspeicherdach, einem Feststoffeintrag mit Aufbereitungs- und Anmaischsystem, einem Separator, einer Gasreinigung mit einer externen Entschwefelung und Aktivkohlefiltern, einer Gasfackel und einer Einspeiseanlage ins Erdgasnetz.

 

Im nächsten Verfahrensschritt werden die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und zur Äußerung im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BAUGB aufgefordert.

 

Die Vorentwurfsplanung mit Planzeichnung und Begründung sowie Scoping-Unterlagen für beide Bauleitplanverfahren sind der Vorlage beigefügt. Auf die Ausführungen in den Unterlagen wird verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planvorentwürfe und die Begründungen hierzu an und beschließt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt