Betreff
24. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 115 "Im Heidegrund"; Abwägungs- und Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/129/2023
Aktenzeichen
610-22-122
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Am 23.03.2022 hat dieser den Plan anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Parallel hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits am 15. April 2020 durch ein Umlaufverfahren gefasst. 

 

Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Frühjahr 2022 mit dem Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und einer Bürgerversammlung durchgeführt wurde, konnte anschließend das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden. Den Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss am 07. Dezember 2022 gefasst.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut mit Schreiben vom 18.01.2023 um Stellungnahme bis zum 22.02.2023 gebeten. Die Entwurfsplanungen für die 24. Änderung des FNP und für den Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ lagen zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 20. Januar 2023 bis einschließlich 22. Februar 2023 öffentlich für jedermann aus. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden gewertet, gewürdigt und abgewogen.

 

Die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Osnabrück hat im ordentlichen Beteiligungsverfahren weitere Maßnahmen aufgrund des geplanten Abrisses der vorhandenen Hofstelle im nordwestlichen Bereich gefordert. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 115“ Im Heidegrund“ wurden daraufhin nach einer weiteren Begehung und Begutachtung durch ein Fachbüro um den Punkt 9.9 „Maßnahmen zur Vermeidung weiterer artenschutzrechtlicher Verbotsbestände“ in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Osnabrück ergänzt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen, da die vorgenommene Ergänzung der Festsetzung lediglich eine klarstellende Bedeutung hat, am Planentwurf ändert sich inhaltlich nichts. Der Feststellungs- und Satzungsbeschluss kann gefasst werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegenden Abwägungen, welche ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses werden.

 

Anschließend stellt der Rat die 24. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ sowie die Begründung als Satzung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt