Sachverhalt:
Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH, deren alleinige Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte
und Ostercappeln sind, hat als Gegenstand des Unternehmens den Erwerb und die
anschließende Verwertung von Grundstücken für den Wohnungsbau sowie für
gewerbliche und industrielle Nutzung. Dazu gehört auch die Übernahme der
Erschließung von Baugebieten. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich nur
auf den Altkreis Wittlage Das Eigenkapital der
Gesellschaft beträgt 150.000 € und wird jeweils in Höhe von 50.000 € von den
drei Gemeinden gehalten.
Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen
ist in § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt.
Danach werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat
gewählt. Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG findet nur Anwendung, wenn ein/e
Vertreter/in zu wählen ist. Bei mehreren Vertretern/innen findet § 71 Abs. 6
NKomVG Anwendung. Sind mehrere Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen, so ist
die Bürgermeisterin zu berücksichtigen, es sei denn, dass sie darauf verzichtet
oder zur Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt ist.
In der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) sind die drei Gemeinden Bad
Essen, Bohmte und Ostercappeln jeweils durch drei Mitglieder oder deren
Vertreter vertreten, die von den Gemeinderäten bestimmt werden.
Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind,
ist eine Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der
Gesellschafterversammlung durch die Fraktionen und Gruppen in dem Umfang
vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf die
Fraktionen und Gruppen entfallen sind (gemäß § 138 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 6
NKomVG in entsprechender Anwendung der Absätze 2,3 und 5). Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Da aufgrund des Antrages der neuen Ratsgruppe „Wir für
Bohmte – Die Ratsgruppe“ eine Neubildung der Ausschüsse vorzunehmen ist,
erfolgt auch eine Neuentsendung der Mitglieder in die Gesellschafterversammlung
der KSG mbH. Folgende Berechnung ist für die Verteilung der 3 Sitze in der
Gesellschafterversammlung anzuwenden:
CDU (12 Sitze) |
SPD (10 Sitze) |
Gruppe
„Wir für Bohmte – Die Ratsgruppe“ (8 Sitze) |
|||
12,00 |
1.
Sitz |
10,00 |
2.
Sitz |
8,00 |
3. Sitz |
6,00 |
5,00 |
3,00 |
|
||
4,00 |
|
3,33 |
2,00 |
|
Danach sind von den Fraktionen und Gruppen zu benennen:
CDU-Fraktion 1
Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
SPD-Fraktion 1
Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
Gruppe „Wir für Bohmte –
Die Ratsgruppe“ 1
Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
Die Bestimmung der Vertreter der
Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Siedlungs- und
Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) stellt der Rat durch Beschluss
fest.
Die Vertreter der Gemeinden sind nach § 138 NKomVG
weisungsgebunden. Sie können ihre Stimme im Falle einer Weisung durch den Rat
oder Verwaltungsausschuss nur einheitlich abgeben.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt:
Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der
Gesellschafterversammlung der KSG mbH werden benannt:
Mitglied |
Stellvertretendes
Mitglied |
NN (CDU) |
NN (CDU) |
NN (SPD) |
NN (SPD) |
NN (Gruppe „Wir für Bohmte –
Die Ratsgruppe“) |
NN (Gruppe „Wir für Bohmte –
Die Ratsgruppe“) |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
|
Enthaltung: |
|
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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|
€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |