Betreff
(Neu-) Bildung des Verwaltungsausschusses gemäß §§ 74,75 NKomVG i.V.m. § 71 NKomVG - Bestimmung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG sowie Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz i.V.m. § 71 Absatz 5 NKomVG
Vorlage
BV/123/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 74 Abs. 1 NKomVG besteht der Verwaltungsausschuss aus

1.   dem Bürgermeister,

2.   den Beigeordneten und

3.   den Mitgliedern mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.

 

§ 74 Abs. 2 NKomVG bestimmt, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden, die neben der Bürgermeisterin nicht mehr als 26 bis 36 Ratsmitglieder haben, 6 beträgt.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in der konstituierenden Sitzung am 2.11.2021 für die laufende Legislaturperiode beschlossen, dass die Anzahl der Sitze im Verwaltungsausschuss von 6 auf 8 erhöht wird.

 

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist der Bürgermeister.

 

Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 teilen die im Rat vertretenen Gruppen Bündnis 90, Die Grünen, Die Linke sowie FDP, Sundmäker mit, dass Sie fortan eine neue gemeinsame Gruppe im Rat mit der Bezeichnung „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ bilden.

 

Gemäß § 71 Absatz 9 Satz 2 NKomVG muss der Verwaltungsausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Dies ist mit Datum vom 9. Mai 2023 geschehen.

 

Daher ist eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses vorzunehmen. Für die Neubesetzung findet das Berechnungsverfahren gemäß § 71 Absatz 2 Satz NKomVG (D'Hondtsches Höchstzahlenverfahren) Anwendung. Es ergibt sich folgende Berechnung für die Sitzverteilung:

 

CDU (12 Sitze)

SPD (10 Sitze)

Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke, FDP, Sundmäker (8 Sitze)

12,00

1. Sitz

10,00

2. Sitz

8,00

3. Sitz

6,00

4. Sitz

5,00

5. Sitz

4,00

6./7. Sitz

4,00

6./7. Sitz

3,33

8. Sitz

2,66

 

3,00

2,50

 

2,00

 

2,40

 

2,00

 

1,60

 

 

Danach entfallen auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen folgende Sitze im Verwaltungsausschuss:

CDU-Fraktion                                                                                                                   = 3 Sitze

SPD-Fraktion                                                                                                                    = 3 Sitze

Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“                       = 2 Sitze

 

Im nächsten Schritt sind die Beigeordneten und deren StellvertreterInnen durch die Fraktionen und Gruppen gemäß § 75 NKomVG zu bestimmen. Ausgehend davon, dass der Rat die Zahl der Beigeordneten bei 8 belassen will und die zuvor dargestellte Berechnung zugrunde gelegt wird, werden unter Berücksichtigung dieser Regelung die Beigeordneten der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ namentlich benannt (§ 75 Abs. 1 NKomVG).

 

Dementsprechend ist gemäß § 75 Absatz 1 Satz 1 1. Halbsatz i.V.m. § 71 Absatz 5 NKomVG die Sitzverteilung und die Besetzung des Hauptausschusses einschließlich des Bürgermeisters durch Beschluss festzustellen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

1.    Der Rat der Gemeinde Bohmte nimmt den Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ vom 9. Mai 2023 an und beschließt eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

               

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

 

 

2.    Der Rat stellt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses bei einer Anzahl von 8 Beigeordneten und folgender namentlicher Besetzung abschließend per Beschluss wie folgt fest:

 

Bürgermeister Markus Kleinkauertz (Vorsitz)

 

Fraktion/Gruppe

Beigeordnete

StellvertreterIn

Für die CDU-Fraktion

 

 

 

 

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

 

 

 

 

Für die Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

               

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt