Sachverhalt:
Der Eigentümer einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Herringhauser Straße zwischen den Siedlungslagen „Am Schelenbusch“ und „Wilhelm-Kobbe-Straße“ ist im März 2023 an die Verwaltung herangetreten mit dem Angebot die Fläche zur Größe von 18.440 m² verkaufen zu wollen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Inhalt der Vorlage BV 078/2023 verwiesen. Der Gesamtkostenrahmen inklusive der zu erwartenden Nebenkosten beläuft sich auf ca. 600.000,00 €.
Seitens der Verwaltung wird dieser Kaufpreis als moderat und in jedem Fall marktgerecht und angemessen bewertet. Es wird empfohlen, dass die Gemeinde diese Kaufofferte annimmt und den Ankauf über die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH abwickelt.
Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert. Dadurch kann an den Kreditmärkten ein sehr günstiger Zinssatz erzielt werden. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden.
Dieser Vorlage ist ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.
Die Übernahme der Bürgschaftserklärung bedarf nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 29.06.2023 auf den Weg gebracht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu der benötigten Darlehensaufnahme der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für den Erwerb einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Herringhauser Straße zwischen den Siedlungslagen „Am Schelenbusch“ und „Wilhelm-Kobbe-Straße“ i. H. v. 600.000,00 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |