Betreff
Entwicklung eines Baugebietes an der Herringhauser Straße in Hunteburg (Lückenschluss) - Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der KSG mbH
Vorlage
BV/113/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Eigentümer einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Herringhauser Straße zwischen den Siedlungslagen „Am Schelenbusch“ und „Wilhelm-Kobbe-Straße“ ist im März 2023 an die Verwaltung herangetreten mit dem Angebot die Fläche zur Größe von 18.440 m² verkaufen zu wollen.

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Inhalt der Vorlage BV 078/2023 verwiesen. Der Gesamtkostenrahmen inklusive der zu erwartenden Nebenkosten beläuft sich auf ca. 600.000,00 €.

 

Seitens der Verwaltung wird dieser Kaufpreis als moderat und in jedem Fall marktgerecht und angemessen bewertet. Es wird empfohlen, dass die Gemeinde diese Kaufofferte annimmt und den Ankauf über die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH abwickelt.

 

Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert. Dadurch kann an den Kreditmärkten ein sehr günstiger Zinssatz erzielt werden. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden.

 

Dieser Vorlage ist ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Die Übernahme der Bürgschaftserklärung bedarf nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 29.06.2023 auf den Weg gebracht.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu der benötigten Darlehensaufnahme der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für den Erwerb einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Herringhauser Straße zwischen den Siedlungslagen „Am Schelenbusch“ und „Wilhelm-Kobbe-Straße“ i. H. v. 600.000,00 €.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt