Ratsmitglied Markus Kleinkauertz darf durch seine Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Bohmte gem. § 52 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 50 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sein Mandat als Ratsmitglied im Gemeinderat nicht weiter ausüben. Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG ist Herrn Markus Kleinkauertz Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auf die Abgabe einer Stellungnahme hat Herr Kleinkauertz verzichtet.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte stellt den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Markus Kleinkauertz aufgrund der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 50 Abs. 1 Nr. 1 und § 52 Abs. 2 NKomvG fest.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |