Betreff
Hunte Dienstleistungs-GmbH; Berufung des Bürgermeisters als Mitglied des Beirates
Vorlage
BV/110/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Unterhaltungsverband Nr. 70 hat aufgrund von Strukturveränderungen im Bereich der Arbeiten des früheren Wegezweckverbandes am 23. Oktober 2003 die Gründung der Hunte Dienstleistungs-GmbH beschlossen. Nach der Fusion des Wegezweckverbandes und des Wasserverbandes Wittlage zum 1. Januar 2016 wird über die Ergebnisse und Abschlüsse der Hunte Dienstleistungs-GmbH regelmäßig in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage berichtet.

 

Der Vorstand der Hunte Dienstleistungs-GmbH hat seinerzeit beschlossen, die Bürgermeister/innen der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln zu bitten, im Beirat beratend tätig zu sein.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 28. April 2004 die seinerzeitige Gründung der Hunte Dienstleistungs-GmbH und die Tätigkeit von Bürgermeister Goedejohann als beratendes Beiratsmitglied zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch bei Bürgermeisterin Strotmann wurde stets so verfahren.

 

Im Verhinderungsfall wird der/die Bürgermeister/in von dem/r allgemeinen Vertreter/in vertreten.

 

Der Rat sollte daher Bürgermeister Markus Kleinkauertz als beratendes Mitglied des Beirates der Hunte Dienstleistungs-GmbH bestellen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass der Bürgermeister der Gemeinde Bohmte Herr Markus Kleinkauertz als beratendes Mitglied in den Beirat der Hunte Dienstleistungs-GmbH entsandt wird. Im Verhinderungsfall wird er durch den Ersten Gemeinderat Herrn Lutz Birkemeyer vertreten.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt