Betreff
Hafen Wittlager Land GmbH; Benennung und Feststellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates, der Gesellschafterversammlung
Vorlage
BV/093/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Hafen Wittlager Land GmbH (HWL), deren Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sowie die BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück sind, hat als Gegenstand des Unternehmens u. a. den Aufbau und den Ausbau eines Güter- und Containerhafens sowie die damit in Zusammenhang stehende Flächenerschließung inkl. Flächenankauf am Standort Bohmte sowie alle hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe (auch Zweigniederlassungen) errichten, erwerben oder pachten.

 

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 40.000 € und wird jeweils in Höhe von 20.000 € von den drei Gemeinden sowie der BEVOS gehalten. Die Anteile der drei Gemeinden betragen

 

                Gemeinde Bad Essen                                      2.500,00 €,

                Gemeinde Bohmte                                                        15.000,00 €,

                Gemeinde Ostercappeln                                               2.500,00 €.

 

Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen ist in § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Danach werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat in Unternehmen, an denen die Gemeinde Beteiligt ist, vom Rat gewählt.

 

Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG findet jedoch nur dann Anwendung, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter zu wählen ist. Bei mehreren Vertreterinnen und Vertretern findet § 71 Abs. 6 NKomVG Anwendung. Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen, so ist der Bürgermeister zu berücksichtigen, es sei denn, dass er darauf verzichtet oder zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wird. Beides ist hier nicht der Fall.

 

Bedingt durch die angezeigte Gruppenbildung der Fraktionen, Gruppen von Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke/FDP/Sundmäker zur neuen Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ ist auch die Mandatsverteilung neu zu regeln bzw. zu bestätigen.

 

In der Gesellschafterversammlung der HWL wird die Gemeinde Bohmte durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Bislang hat Herr Marcus Unger diese Funktion ausgeübt. Stellvertreter von Herrn Unger ist Herr Mathias Westermeyer. Hier ergeben sich zunächst keine Veränderungsnotwendigkeiten.

 

 

 

In den Aufsichtsrat entsendet die Gemeinde Bohmte 4 Vertreterinnen und Vertreter. Bisher sind im Aufsichtsrat vertreten:

 

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Herr Arnd Sehlmeyer (CDU)

Herr Martin Schnöckelborg (CDU)

Herr Patrick Buchsbaum (SPD)

Herr Martin Schütz (SPD)

Herr Dr- Joachim Solf (Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke

Herr Lars Büttner (Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Herr Heinz Ahlbrink (Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke

 

Gemäß § 138 Absatz 2 NKomVG ist der Hauptverwaltungsbeamte bei der Besetzung der Mandatsposten zu berücksichtigen.

 

Bei einer Neuberechnung der Verteilung der verbleibenden 3 Aufsichtsratsmandate auf die Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Bohmte ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

CDU (12 Sitze)

SPD (10 Sitze)

Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“

12,00

1.Zugriff

10,00

2.Zugriff

8,00

3.Zugriff

6,00

5,00

4,00

 

4,00

3,33

2,66

 

 

Daraus ergibt sich, dass alle im Rat der Gemeinde Bohmte vertretenen Fraktionen, Gruppen jeweils einen MandatsvertreterIn entsenden.

 

Die Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Gemeinde Bohmte im Aufsichtsrat der HWL stellt der Rat durch Beschluss fest.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen Wittlager Land GmbH werden benannt:

 

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

NN (CDU

NN (CDU)

NN (SPD)

NN (SPD)

NN (Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“)

NN (Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“)

 

Die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH erhalten die Weisung, entsprechend den Vorgaben des Rates abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt