Sachverhalt:
Die Hafen Wittlager Land GmbH (HWL), deren Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sowie die BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück sind, hat als Gegenstand des Unternehmens u. a. den Aufbau und den Ausbau eines Güter- und Containerhafens sowie die damit in Zusammenhang stehende Flächenerschließung inkl. Flächenankauf am Standort Bohmte sowie alle hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe (auch Zweigniederlassungen) errichten, erwerben oder pachten.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 40.000 € und wird jeweils in Höhe von 20.000 € von den drei Gemeinden sowie der BEVOS gehalten. Die Anteile der drei Gemeinden betragen
Gemeinde Bad Essen 2.500,00 €,
Gemeinde Bohmte 15.000,00 €,
Gemeinde Ostercappeln 2.500,00 €.
Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen ist in § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Danach werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat in Unternehmen, an denen die Gemeinde Beteiligt ist, vom Rat gewählt.
Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG findet jedoch nur dann Anwendung, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter zu wählen ist. Bei mehreren Vertreterinnen und Vertretern findet § 71 Abs. 6 NKomVG Anwendung. Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen, so ist der Bürgermeister zu berücksichtigen, es sei denn, dass er darauf verzichtet oder zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wird. Beides ist hier nicht der Fall.
Bedingt durch die angezeigte Gruppenbildung der Fraktionen, Gruppen von Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke/FDP/Sundmäker zur neuen Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ ist auch die Mandatsverteilung neu zu regeln bzw. zu bestätigen.
In der Gesellschafterversammlung der HWL wird die Gemeinde Bohmte durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Bislang hat Herr Marcus Unger diese Funktion ausgeübt. Stellvertreter von Herrn Unger ist Herr Mathias Westermeyer. Hier ergeben sich zunächst keine Veränderungsnotwendigkeiten.
In den Aufsichtsrat entsendet die Gemeinde Bohmte 4 Vertreterinnen und Vertreter. Bisher sind im Aufsichtsrat vertreten:
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Herr Arnd
Sehlmeyer (CDU) |
Herr
Martin Schnöckelborg (CDU) |
Herr
Patrick Buchsbaum (SPD) |
Herr
Martin Schütz (SPD) |
Herr Dr-
Joachim Solf (Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke |
Herr Lars
Büttner (Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke |
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann |
Herr Heinz
Ahlbrink (Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke |
Gemäß § 138 Absatz 2 NKomVG ist der Hauptverwaltungsbeamte bei der Besetzung der Mandatsposten zu berücksichtigen.
Bei einer Neuberechnung der Verteilung der verbleibenden 3 Aufsichtsratsmandate auf die Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Bohmte ergibt sich folgendes Ergebnis:
CDU
(12 Sitze) |
SPD
(10 Sitze) |
Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die
Ratsgruppe“ |
|||
12,00 |
1.Zugriff |
10,00 |
2.Zugriff |
8,00 |
3.Zugriff |
6,00 |
5,00 |
4,00 |
|
||
4,00 |
3,33 |
2,66 |
|
Daraus ergibt sich, dass alle im Rat der Gemeinde Bohmte vertretenen Fraktionen, Gruppen jeweils einen MandatsvertreterIn entsenden.
Die Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Gemeinde Bohmte im Aufsichtsrat der HWL stellt der Rat durch Beschluss fest.
Anlagen:
Beschluss:
Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen Wittlager Land GmbH werden benannt:
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
NN (CDU |
NN (CDU) |
NN (SPD) |
NN (SPD) |
NN (Gruppe
„Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“) |
NN (Gruppe
„Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“) |
Die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH erhalten die Weisung, entsprechend den Vorgaben des Rates abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
|
Enthaltung: |
|
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |