Sachverhalt:
In der Gemeinde Bohmte werden neben den zwei kommunalen Kindergärten Familienzentrum Wirbelwind in Bohmte und Hummelhof in Herringhausen drei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft geführt. Im Einzelnen handelt es sich um
• den katholischen Kindergarten St. Johannes in Bohmte,
• den katholischen Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg,
• den evangelischen Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg.
Neu kommt nun die evangelische Kindertagesstätte St. Thomas in Bohmte dazu.
Anfang der 1990iger Jahre haben die jeweiligen Kirchengemeinden als Träger und die politische Gemeinde Bohmte Verträge zur Regelung und Finanzierung der Kindergartenangebote in den Kirchengemeinden abgeschlossen.
In § 9 Abs. 1 des Vertrages sind zur Beratung und Unterstützung des kirchlichen Trägers in allen mit dem Betrieb des jeweiligen Kindergartens zusammenhängenden Fragen Ausschüsse gebildet worden, die so genannten Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten.
Sie setzen sich aus jeweils 6 Mitgliedern, und zwar aus je 3 Vertreterinnen oder Vertretern der politischen Gemeinde Bohmte und der Kirchengemeinde zusammen. Vertreter der kirchlichen Verwaltung sowie die Kindergartenleitung können an den Sitzungen des Arbeitsausschusses teilnehmen. Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses wird vom Kirchenvorstand bestimmt.
Nach § 9 Abs. 2 des Vertrages hat der Ausschuss insbesondere folgende Aufgaben:
a) Erstellung/Änderung von Aufnahmerichtlinien
b) Festsetzung der Elternbeiträge
c) Aufstellung des Haushaltsplanes
Entsprechend § 9 Abs. 3 des Vertrages tritt der Ausschuss nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen.
Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG muss, sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, der Bürgermeister dazu zählen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters kann an seiner Stelle einen andere Gemeindebedienstete oder ein anderer Gemeindebediensteter benannt oder vorgeschlagen werden (§ 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).
Die Besetzung der Arbeitsausschüsse stellt sich aktuell wie folgt dar:
a) Katholischer Kindergarten St. Johannes, Bohmte
Vertreter |
Stellvertreter |
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin
Alexandra Lösche-Uhtbrok |
Mathias
Westermeyer |
Anne Paul |
Thomas
Rehme |
Mark
Oelgeschläger |
b) Katholischer Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg:
Vertreter |
Stellvertreter |
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin
Alexandra Lösche-Uhtbrok |
Martin
Schnöckelborg |
Elisabeth
Düvel |
Martin
Schütz |
Frank
Mosel |
c) Evangelischer Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg
Vertreter |
Stellvertreter |
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin
Alexandra Lösche-Uhtbrok |
Martin
Schnöckelborg |
Elisabeth
Düvel |
Martin
Schütz |
Frank
Mosel |
d) Evangelischer Kindergarten St. Thomas, Bohmte
Vertreter |
Stellvertreter |
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin
Alexandra Lösche-Uhtbrok |
Mathias
Westermeyer |
Anne Paul |
Thomas
Rehme |
Mark
Oelgeschläger |
Der Rat stellt die geänderte Besetzung der Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten durch Beschluss fest.
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion soll die Besetzung des Arbeitsausschusses der ev. Kindertagesstätte in Bohmte ebenfalls wie folgt abgeändert werden:
Anne Paul |
Mathias
Westermeyer |
Anlagen:
Beschluss:
Der
Rat beschließt folgende Abänderung bei der Besetzung der Arbeitsausschüsse für
die konfessionellen Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte.
a) Katholischer Kindergarten St.
Johannes in Bohmte:
Vertreter |
Stellvertreter |
|
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Bürgermeister Markus Kleinkauertz |
Fachdienstleiterin Alexandra Lösche-Uhtbrok |
b) Katholischer Regenbogen-Kindergarten
in Hunteburg:
Vertreter |
Stellvertreter |
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Bürgermeister Markus Kleinkauertz |
Fachdienstleiterin Alexandra Lösche-Uhtbrok |
c) Evangelischer Kindergarten St.
Matthäus in Hunteburg:
Vertreter |
Stellvertreter |
|
|
Bürgermeister Markus Kleinkauertz |
Fachdienstleiterin Alexandra Lösche-Uhtbrok |
d) Evangelischer Kindergarten St. Thomas
in Bohmte:
Vertreter |
Stellvertreter |
|
|
Bürgermeister Markus Kleinkauertz |
Fachdienstleiterin Alexandra Lösche-Uhtbrok |
Mathias Westermeyer |
Darüber
hinaus bleibt die bisher beschlossene Besetzung der Arbeitsausschüsse der
konfessionellen Kindergärten unverändert.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |