Sachverhalt:
Die Gemeinde Bohmte ist Mitglied im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) e.V.. Die Strukturen im NSGB untergliedern sich in
• den Kreisverband Osnabrück,
• den Bezirksverband Weser-Ems-Süd,
• den Landesverband.
Auf den einzelnen Ebenen finden Mitgliederversammlungen statt, in die die Gemeinde Bohmte jeweils zwei Vertreter/innen entsendet.
Unter Zugrundlegung der Regelungen in § 138 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist bei der Benennung der Vertreter/innen, da mehrere zu benennen sind, jeweils der Bürgermeister (im Vertretungsfalle der Allgemeine Vertreter) zu berücksichtigen. Dabei kann die Benennung in Form eines Beschlusses nach § 66 NKomVG erfolgen.
Die Vertreter und stellvertretenden Vertreter der Gemeinde Bohmte in den einzelnen Mitgliederversammlungen sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.
Als ehrenamtliche Vertreter des Rates in den Mitgliederversammlungen sind in der konstituierenden Sitzung des Rates am 02.11.2021 gewählt worden:
Ebene |
Name |
Landesverband |
Herr Lars
Büttner |
Bezirksverband
Weser-Ems-Süd |
Herr
Markus Helling |
Kreisverband
Osnabrück |
Herr
Martin Schnöckelborg |
Die drei Genannten vertreten sich im Verhinderungsfalle gegenseitig.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt Herrn Bürgermeister Markus Kleinkauertz als Vertreter der Gemeinde Bohmte in den Mitgliederversammlungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes e.V. auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene benannt.
Im Verhinderungsfalle wird er von seinem Allgemeinen Vertreter im Amt, den Ersten Gemeinderat Herrn Lutz Birkemeyer vertreten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |