Betreff
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund e.V.; Bestimmung des Bürgermeisters als Vertreter in den Mitgliederversammlungen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene
Vorlage
BV/089/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte ist Mitglied im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) e.V.. Die Strukturen im NSGB untergliedern sich in

 

             den Kreisverband Osnabrück,

             den Bezirksverband Weser-Ems-Süd,

             den Landesverband.

 

Auf den einzelnen Ebenen finden Mitgliederversammlungen statt, in die die Gemeinde Bohmte jeweils zwei Vertreter/innen entsendet.

 

Unter Zugrundlegung der Regelungen in § 138 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist bei der Benennung der Vertreter/innen, da mehrere zu benennen sind, jeweils der Bürgermeister (im Vertretungsfalle der Allgemeine Vertreter) zu berücksichtigen. Dabei kann die Benennung in Form eines Beschlusses nach § 66 NKomVG erfolgen.

 

Die Vertreter und stellvertretenden Vertreter der Gemeinde Bohmte in den einzelnen Mitgliederversammlungen sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.

 

Als ehrenamtliche Vertreter des Rates in den Mitgliederversammlungen sind in der konstituierenden Sitzung des Rates am 02.11.2021 gewählt worden:

 

 

Ebene

Name

Landesverband

Herr Lars Büttner

Bezirksverband Weser-Ems-Süd

Herr Markus Helling

Kreisverband Osnabrück

Herr Martin Schnöckelborg

 

Die drei Genannten vertreten sich im Verhinderungsfalle gegenseitig.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt Herrn Bürgermeister Markus Kleinkauertz als Vertreter der Gemeinde Bohmte in den Mitgliederversammlungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes e.V. auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene benannt.

 

Im Verhinderungsfalle wird er von seinem Allgemeinen Vertreter im Amt, den Ersten Gemeinderat Herrn Lutz Birkemeyer vertreten.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt