Betreff
Bürgerwärme Bohmte eG; Wahl eines Mitglieds in der Gesellschafterversammlung
Vorlage
BV/086/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gegenstand der Bürgerwärme Bohmte eG ist die Versorgung der Mitglieder mit Wärme und sonstigen Produkten und Dienstleistungen für die Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Wärmenetzen.

 

Die Gemeinde Bohmte trägt dabei einen Genossenschaftsanteil von 100,- €.

 

Jeder Genosse entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Generalversammlung.

 

Bis zum ihrem Ausscheiden am 24. Januar 2023 war Frau Bürgermeisterin Tanja Strotmann Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung. Im Verhinderungsfalle wurde sie durch den Allgemeinen Vertreter im Amt, den Ersten Gemeinderat Herrn Lutz Birkemeyer vertreten.

 

Da nur eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den Bestimmungen des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungs-gesetz (NKomVG). Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.

 

Der Vertreter und der Stellvertreter der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung der Bürgerwärme eG sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte wählt Herrn Bürgermeister Markus Kleinkauertz als Vertreter der Gemeinde Bohmte in die Generalversammlung der Bürgerwärme Bohmte eG.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt