Betreff
Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG); Bestellung des Bürgermeisters zum Geschäftsführer gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages und Bestätigung der Aufwandsentschädigung
Vorlage
BV/080/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG), deren alleinige Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sind, hat als Gegenstand des Unternehmens den Erwerb und die anschließende Verwertung von Grundstücken für den Wohnungsbau sowie für die gewerbliche und industrielle Nutzung. Dazu gehört auch die Übernahme der Erschließung von Baugebieten. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich nur auf den Altkreis Wittlage.

 

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 150.000 € und wird jeweils in Höhe von 50.000 € von den drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln gehalten.

 

Nach § 5 des Gesellschaftsvertrages stellt jeder Gesellschafter einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Die drei Gesellschafter können jeweils nur ihren hauptamtlichen Bürgermeister oder ihre hauptamtliche Bürgermeisterin zum Geschäftsführer bzw. zur Geschäftsführerin bestellen.

 

Durch die Direktwahl zum Bürgermeisteramt am 23. April 2023 wäre also Herr Markus Kleinkauertz zum neuen Geschäftsführer der KSG zu bestellen.

 

Gleichzeitig ist die zum 25. Januar 2023 aus dem Amt als Bürgermeisterin der Gemeinde Bohmte ausgeschiedene Frau Tanja Strotmann als Geschäftsführerin abzuberufen. Die Bestellung und Abberufung ist durch Ratsbeschluss der genannten Gemeinden zu legitimieren. Die Berufung zum neuen Geschäftsführer erfolgt in der nächsten Gesellschafterversammlung der KSG.

 

Den drei Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern zahlt die KSG ein monatliches Entgelt in Höhe von 100 €. Entsprechend den beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsregelungen hat die oberste Dienstbehörde, für den Bürgermeister also der Rat, die Angemessenheit des gezahlten Entgelts festzustellen. Dieses ist in der Vergangenheit in allen drei Gemeinden jeweils einstimmig erfolgt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass der Bürgermeister Herr Markus Kleinkauertz entsprechend § 5 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Kommunalen Siedlungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) als Geschäftsführer bestellt wird. Gleichzeitig wird die bisherige Bürgermeisterin Frau Tanja Strotmann als Geschäftsführerin abberufen.

 

Das von der KSG an den Geschäftsführer gezahlte monatliche Entgelt in Höhe von 100 € wird als angemessen festgestellt.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der KSG werden angewiesen, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu votieren.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt