Betreff
Vereidigung des Bürgermeisters gemäß § 81 Abs. 1 NKomVG
Vorlage
BV/079/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) findet die Vereidigung des Bürgermeisters in der Sitzung des Rates statt, die auf die Begründung des Beamtenverhältnisses folgt. Mit der Wahl zum Bürgermeister am 23. April 2023 bzw. mit dem Tag der Unterzeichnung der Annahmeerklärung beginnt das Beamtenverhältnis auf Zeit für den neuen Bürgermeister Herrn Markus Kleinkauertz am 1. Mai 2023.

 

Insofern erfolgt die Vereidigung in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 25. Mai 2023. Die Ableistung des Amtseides wird gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 NKomVG vom ersten stellvertretenden Bürgermeister vorgenommen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt