Sachverhalt:
Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) findet die Vereidigung des Bürgermeisters in der Sitzung des Rates statt, die auf die Begründung des Beamtenverhältnisses folgt. Mit der Wahl zum Bürgermeister am 23. April 2023 bzw. mit dem Tag der Unterzeichnung der Annahmeerklärung beginnt das Beamtenverhältnis auf Zeit für den neuen Bürgermeister Herrn Markus Kleinkauertz am 1. Mai 2023.
Insofern erfolgt die Vereidigung in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 25. Mai 2023. Die Ableistung des Amtseides wird gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 NKomVG vom ersten stellvertretenden Bürgermeister vorgenommen.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |