Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 07. Juli 2021 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ gefasst.
Am 29. Juni 2022 hat der VA den Planvorentwurf anerkannt und die
Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen. Dieses ist im
Sommer 2022 durchgeführt worden. Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 13.
September 2022 wurde die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Am 07. Dezember 2022 hat der Verwaltungsausschuss den Planentwurf
anerkannt und das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB beschlossen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
18.01.2023 am Verfahren beteiligt und es wurde um Abgabe einer Stellungnahme
bis zum 22.02.2023 gebeten. Der Planentwurf lag zusammen mit der Begründung und
allen Anlagen in der Zeit vom 19. Januar 2023 bis einschließlich 22. Februar
2023 öffentlich aus. In diesem Verfahren ist eine private Stellungnahme ist
eingegangen.
Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden gewürdigt und tlw. in der
Begründung ergänzt bzw. abgewogen. Aus Sicht der Verwaltung sind keine Hinweise
oder Anregungen eingegangen, die zu einer Planänderung oder einem neuen
Planverfahren führen. Die Satzungsunterlagen und die Gesamtabwägung aus dem
frühzeitigen und ordentlichen Beteiligungsverfahren liegen vor.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde
Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand
des Beschlusses.
Der Gemeinderat beschließt anschließend den Bebauungsplan Nr. 117
„Mühlenesch“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |