Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 den
Aufstellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und den
Bebauungsplan Nr. 114 gefasst. Am 04. Mai 2022 wurde der Plan anerkannt und die
Durchführung des frühzeitigen Verfahrens nach dem BauGB beschlossen.
Im Zuge der Projektierung konnte mit einer Grundstückseigentümerin doch
noch Übereinkunft zum Erwerb einer weiteren, direkt angrenzenden Fläche erzielt
werden. Diese Fläche wurde Mitte Oktober 2022 von der KSG erworben. Der
Verwaltungsausschuss hat daraufhin am 07. Dezember 2022 die Erweiterung des
Geltungsbereichs für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des
Bebauungsplans Nr. 114 beschlossen.
Als nächster Verfahrensschritt sollen die Vorentwurfspläne anerkannt
werden und die Durchführung des frühzeitigen Verfahrens gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Mit den vorliegenden Unterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sollen die Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung sowie
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Bauleitplanungen berührt werden können, möglichst frühzeitig
unterrichtet und zur Äußerung auf Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden.
Zwischenzeitlich liegen folgende Gutachten vor:
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Fachbeitrag Artenschutz (Kohlbrecher & Korte,
2020)
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Geruchsimmissionsgutachten (Landwirtschaftskammer
Nds., 2021)
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Schalltechnische Untersuchung (Wenker & Gesing,
2021)
-
Techn. Ersterkundung zu Altlastenverdachtsstandorten
(IGfAU, 2023)
-
Baugrund- und Versickerungsgutachten (IGfAU, 2023)
Das Plangebiet soll überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Im nordöstlichen Teil sollen Mehrfamilienhäuser, im restlichen Teil Einzel- und Doppelhäuser zulässig sein. Eine zweigeschossige Bauweise soll im gesamten Gebiet möglich sein.
Weiter wurden bereits im Vorfeld neben dem Verbot von Schottergärten und Plastikzäunen auch der Ausschluss fossiler Energien, die Verwendung von LEDs bei der Straßenbeleuchtung und eine Zisternenpflicht beschlossen.
Die Zufahrten zu den Grundstücken erfolgen vom Bramscher Weg (K419) über die ehemalige Hofstelle Stambusch und über die Gemeindestraße „An der Furth“. Im Nordwesten ist ein nach den Berechnungen des Wasserverbands Wittlage ausreichend dimensioniertes Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Zu weiteren planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird auf die Kurzerläuterung und die Planvorentwürfe verwiesen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Planvorentwürfe zur 23. Änderung
des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 114 „Im Gänseorte“
anzuerkennen und die frühzeitigen Verfahren nach dem BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |