Betreff
23. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 114 "Im Gänseorte"; Plananerkennungs- und Verfahrensbeschlüsse
Vorlage
BV/075/2023
Aktenzeichen
610-22-117
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 den Aufstellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 114 gefasst. Am 04. Mai 2022 wurde der Plan anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Verfahrens nach dem BauGB beschlossen.

 

Im Zuge der Projektierung konnte mit einer Grundstückseigentümerin doch noch Übereinkunft zum Erwerb einer weiteren, direkt angrenzenden Fläche erzielt werden. Diese Fläche wurde Mitte Oktober 2022 von der KSG erworben. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin am 07. Dezember 2022 die Erweiterung des Geltungsbereichs für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 114 beschlossen.

 

Als nächster Verfahrensschritt sollen die Vorentwurfspläne anerkannt werden und die Durchführung des frühzeitigen Verfahrens gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Mit den vorliegenden Unterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sollen die Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Bauleitplanungen berührt werden können, möglichst frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden.

 

Zwischenzeitlich liegen folgende Gutachten vor:

 

-       Fachbeitrag Artenschutz (Kohlbrecher & Korte, 2020)

-       Geruchsimmissionsgutachten (Landwirtschaftskammer Nds., 2021)

-       Schalltechnische Untersuchung (Wenker & Gesing, 2021)

-       Techn. Ersterkundung zu Altlastenverdachtsstandorten (IGfAU, 2023)

-       Baugrund- und Versickerungsgutachten (IGfAU, 2023)

 

 

Das Plangebiet soll überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Im nordöstlichen Teil sollen Mehrfamilienhäuser, im restlichen Teil Einzel- und Doppelhäuser zulässig sein. Eine zweigeschossige Bauweise soll im gesamten Gebiet möglich sein.

Weiter wurden bereits im Vorfeld neben dem Verbot von Schottergärten und Plastikzäunen auch der Ausschluss fossiler Energien, die Verwendung von LEDs bei der Straßenbeleuchtung und eine Zisternenpflicht beschlossen.

 

Die Zufahrten zu den Grundstücken erfolgen vom Bramscher Weg (K419) über die ehemalige Hofstelle Stambusch und über die Gemeindestraße „An der Furth“. Im Nordwesten ist ein nach den Berechnungen des Wasserverbands Wittlage ausreichend dimensioniertes Regenrückhaltebecken vorgesehen.

 

Zu weiteren planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird auf die Kurzerläuterung und die Planvorentwürfe verwiesen.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Planvorentwürfe zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 114 „Im Gänseorte“ anzuerkennen und die frühzeitigen Verfahren nach dem BauGB durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt