Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 9.3.2023 reichen die SPD-Fraktion, die Ratsgruppe Die Grünen/Die Linke sowie die Ratsgruppe FDP/Sundmäker einen gemeinsamen Antrag zum weiteren Umgang mit dem Feuerwehrgerätehaus Hunteburg zur Beratung und Beschlussfassung ein.
Der Antrag ist am 9.3.2023 im Rathaus eingegangen und dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Derzeit wird am Standort Streithorstweg 2a am Ort des ehemaligen Markant-Verbrauchermarktes ein neues Feuerwehrgeräthaus hergerichtet. Die Bauarbeiten haben im Januar 2023 begonnen und sollen im 1. Quartal 2024 zum Abschluss gebracht werden.
Der Antrag richtet sich nun darauf, dass das jetzige Feuerwehrgerätehaus seitens der Gemeinde nicht einer weiteren privaten Nutzung am Immobilienmarkt zugeführt wird. Vielmehr soll die Immobilie für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses durch einen Trägerverein oder eine Genossenschaft umgenutzt werden.
Weitere ergänzende Erläuterungen zum Antrag werden die antragsstellende Fraktion bzw. die antragsstellenden Gruppen in den jeweiligen Gremiensitzungen geben.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt das jetzige Feuerwehrhaus in der Ortschaft Hunteburg nach dem Umzug der Feuerwehr in das derzeit im Bau befindliche neue Feuerwehrgerätehaus nicht einer privaten Verwertung zuzuführen sondern eine Nachnutzung in Form eines Dorfgemeinschaftshauses durch einen Trägerverein bzw. eine Genossenschaft zu initiieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |