Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erstattung von Schulsachkosten im Sek-I-Bereich; Abschluss einer Vereinbarung über Sachkostenabschläge
Vorlage
BV/037/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden über die Schulsachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz wurde 2017 neu gefasst und galt bis zum 31.12.2022.

 

Zu einer geplanten Neufassung der Vereinbarung wird auf die Informationsvorlage IV 267/2022 und auf die Informationen in den Sitzungen des Ausschusses für Bildung am 23.11.2022 und im Verwaltungsausschuss am 07.12.2022 verwiesen.

 

Es ist geplant, die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Laufe des Jahres 2023 so aufzustellen, dass sie rechtlich haltbar ist. Die Vereinbarung soll dann rückwirkend zum 01.01.2023 gültig sein.

 

Der Landkreis Osnabrück wird auf Grundlage der geplanten Neufassung jeweils zum 15.04. und 15.10.2023 Abschläge an die Schulträger zahlen. Damit man sich ab dem 01.01.2023 nicht im rechtsfreien Raum bewegt, ist der Abschluss einer (Zwischen-)Vereinbarung für die Zahlung der Sachkostenabschläge erforderlich.

 

Der Entwurf der (Zwischen-)Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Sachkostenabschlägen ist der Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Sachkostenabschlägen auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes abzuschließen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

382.720 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     21310 u. 21610

 

 

 

Kostenstelle:

     218001 u. 225001

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt