Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde
Bohmte hat am 15.12.2022 beschlossen, dass die ev. Kindertagestätte Hunteburg
um 3 weitere Gruppen (1 Kiga-Gruppe und 2 Krippengruppen) erweitert werden
soll.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Finanzierung
der Erweiterung im Rahmen eines Investorenmodells auszuloten.
In der Vergangenheit wurde bei der Finanzierung von
Erweiterungsmaßnahmen der konfessionellen Kindertagesstätten das Zuschussmodell
seitens der Gemeinde umgesetzt.
Zuschussmodell:
Die Gemeinde Bohmte zahlt hier für das genannte
Projekt die anteiligen Kosten der Baumaßnahme im Rahmen eines
Finanzierungszuschusses (Investition) an den Träger der Kindertagesstätte,
sofern die Finanzierung nicht durch eigene Mittel oder anderweitige Investitionskostenzuschüsse
gedeckt werden können. Der Träger ist bei dieser Option auch Bauherr der
Maßnahme.
Investorenmodell:
Der Investor vermietet die fertig gestellte
Einrichtung an den Träger der Kindertagesstätte. Die entsprechenden
Mietzahlungen werden dann im Rahmen der Defizitabdeckung indirekt durch die
Gemeinde Bohmte finanziert.
Die neue Kindertagesstätte in Bohmte wird erstmalig im
Rahmen eines Investorenmodells umgesetzt.
Derzeit finden Gespräche mit einem möglichen Investor
für die Erweiterungsmaßnahme in Hunteburg statt. Ob eine Umsetzung des
Investorenmodells für die Erweiterung der ev. Kindertagesstätte ermöglicht
werden kann, kann nach heutigem Stand noch nicht abschließend beurteilt werden.
Im Verlauf der politischen Beratungen wird die
Verwaltung über den jeweils aktuellen Stand der Entwicklungen berichten.
Als Anlage beigefügt sind die Zeichnung und die
Kostenschätzung der angedachten Erweiterung des beauftragten Architekten.
Die Kosten für die Erweiterung wurden im Haushalt der Gemeinde Bohmte im Jahr 2023 vorerst eingeplant
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat somit noch zu entscheiden, mit welchem Finanzierungsmodell die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt entsprechend seinen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
3651021006 |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |