Betreff
Bestimmung von Wahllokalen in der Ortschaft Hunteburg
Vorlage
BV/029/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Termin für die Direktwahl wurde auf den 23. April 2023 und der Termin für eine evtl. Stichwahl auf den 7. Mai 2023 festgelegt.

 

Bei den bisherigen Wahlen war die Ortschaft Hunteburg in 5 Wahlbezirke mit folgenden Wahllokalen eingeteilt.

 

Wahlbezirks-Nr.und Bezeichnung

Wahllokal

Wahlbezirk 10 Hunteburg (Meyerhöfen)

Gaststätte Knostmann,

Reininger Straße 6

 

Wahlbezirk 11 Hunteburg (Welplage)

Ev.Gemeindehaus, Hauptstraße 6

 

Wahlbezirk 12 Hunteburg (Welplage)

Kath. Pfarrheim,

Dammer Straße 20

 

Wahlbezirk 13 Hunteburg (Welplage)

Wilhelm-Busch-Schule,

Dammer Straße 5

 

Wahlbezirk 14 Hunteburg (Schwege)

Schützenhalle Hunteburg,

Burgstraße 24 a

 

 

Für den Wahltermin am 23. April 2023 stehen die Wahllokale im Kath. Pfarrheim und im Ev. Gemeindehaus nicht zur Verfügung.

 

Für die Direktwahl und eine evtl. Stichwahl wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das Wahllokal des Wahlbezirkes 11 Hunteburg (Ev.-Gemeindehaus) und das Wahllokal des Wahlbezirkes 12 Hunteburg  (Kath. Pfarrheim) in die Wilhelm-Busch-Schule zu verlegen.

 

In der Vergangenheit wurden in der Wilhelm-Busch-Schule bereits zwei Wahllokale eingerichtet. Hinsichtlich der Einrichtung von nun drei Wahllokalen in der Wilhelm-Busch-Schule bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.

 

 

 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Wahllokale der Wahlbezirke 11 (Ev. Gemeindehaus) und 12 (Kath. Pfarrheim) für Durchführung der Direktwahl am 23.4.2023 sowie einer evtl. Stichwahl am 7.5.2023 in die Wilhelm-Busch-Schule zu verlegen.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt