Sachverhalt:
Die amtierende Bürgermeisterin Frau Tanja Strotmann leidet seit längerem an den Folgen einer Long-COVID-Erkrankung. Verschiedene Therapieansätze blieben bislang leider erfolglos. Es ist derzeit bedauerlicherweise völlig unklar, wann Frau Strotmann ihren Dienst als Bürgermeisterin wieder aufnehmen kann.
Die Spitzen der im Rat vertretenen politischen Parteien und Gruppen haben sich Anfang Dezember mit Frau Strotmann zusammengesetzt und über das weitere Vorgehen beraten. Dabei wurde der Wunsch der Mandatsvertreter deutlich, dass der Weg für einen personellen Neuanfang an der Spitze der Gemeinde Bohmte freigemacht werden sollte.
Die Parteien und Gruppen haben sich daraufhin in Abstimmung mit Frau Strotmann auf die Durchführung eines Abwahlverfahrens gemäß den Vorschriften des § 82 NKomVG verständigt.
Zunächst ist dafür ein Antrag an den Ratsvorsitzenden zu richten, den mindestens ¾ der Abgeordneten unterzeichnen müssen. Dieser Antrag ist mit Datum vom 16. Dezember 2022 eingegangen. Er ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Frühestens 2 Wochen nach Eingang des Antrages hat der Rat der Gemeinde Bohmte im Rahmen einer Sondersitzung über die Annahme des Antrages abzustimmen. Eine Aussprache über den Antrag erfolgt in dieser öffentlichen Ratssitzung nicht. Der Antrag ist durch die Vertretung angenommen, wenn erneut eine Mehrheit von min. ¾ der Abgeordneten für die Annahme des Antrages votiert.
Die Bürgermeisterin gilt als abgewählt, wenn sie innerhalb von einer Woche nach dem Beschluss durch die Vertretung gegenüber dem Ratsvorsitzenden schriftlich erklärt, dass sie auf die Durchführung eines Abwahlverfahrens durch die Wahlberechtigten der Gemeinde verzichtet.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt den Antrag auf Abwahl der Bürgermeisterin vom 16.12.2022 gemäß § 82 Absatz 2 Satz 4 NKomVG anzunehmen und ein Abwahlverfahren durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |