Betreff
Errichtung einer Fahrradabstellanlage im Rahmen des Programms "Zukunftsräume Niedersachsen" am Bahnhof Bohmte - Standortfrage
Vorlage
BV/291/2022
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsraum Niedersachsen“ wurde im Verwaltungsausschuss am 07.07.2021 darüber informiert, dass nach Auswertung der Evaluation des Willi-Busses in Bohmte der Wunsch nach sichereren Fahrradabstellmöglichkeiten bestehe und daher im Rahmen dieses Förderprogramms für den Bahnhofsvorplatz Bohmte eine abschließbare Fahrradabstellanlage geplant sei.

 

Zwischenzeitlich wurde innerhalb der Verwaltung dementsprechend mögliche Standorte auf dem Bahnhofsvorplatz geprüft hinsichtlich der Machbarkeit und etwaiger Einschränkungen. Die potentiellen Standorte sind in der beigefügten „Karte Bahnhofsvorplatz“ dargestellt. Der Standort am Giebel des Bahnhofsgebäudes wurde dabei verworfen, da er einerseits nahezu ausschließlich auf Grund und Boden der Deutschen Bahn liegt und direkt davor Schaltschränke mit entsprechenden Leitungen liegen. Der Standort südlich der Querung des VLO-Gleises hätte eine Zerschneidung des Bahnhofsvorplatzes dargestellt, was unter Berücksichtigung der Nutzung des Busbahnhofs für die Veranstaltung „Spaß an der Straß“ als nachteilig eingestuft wurde. Der dritte Standort bot von der Beeinträchtigung des Bahnhofsvorplatzes die geringsten Einschränkungen, so dass dieser Standort dann für eine Umsetzung vorgesehen wurde.

 

Weitere Standortmöglichkeiten auf dem Gelände des Bahnhofsvorplatzes wurden verwaltungsseitig nicht in Betracht gezogen, da diese eine deutlich umfangreiche Beeinträchtigung des Bahnhofsvorplatzes bedeutet hätten.

 

Sollte nunmehr ein alternativer Standort in Betracht gezogen werden, so wäre dieser aus Sicht der Verwaltung auf der Fläche des Bahnhofsvorplatzes nicht gegeben.

 

In Betracht kämen daher die Park+Ride-Bereiche nördlich und südlich des Bahnhofsvorplatzes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es dort keine ausreichend großen im Eigentum der Gemeinde Bohmte stehenden Freibereiche gibt auf der die Fahrradabstellanlage errichtet werden könnte. Insofern könnte eine Errichtung nur auf einer Fläche erfolgen, die gegenwärtig für Pkw-Einstellplätze genutzt wird. In der beigefügten Karte „Plan Park + Ride“ ist beispielhaft einmal die Fahrradabstellanlage auf einem der nördlichen Einstellplatzbereiche dargestellt. Aufgrund der Größe der Anlage von ca. 12,00 m x 3,00 m würde dies bedeuten, dass 5 Einstellplätze entfielen.

 

Die Fördermaßnahme läuft noch bis zum 31.12.2022. Bis dahin muss die Maßnahme durchgeführt, abgerechnet sowie der Verwendungsnachweis erstellt sein, um zu gewährleisten, dass die Förderung gewährt wird. Bei Wahl eines alternativen Standorts, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sichergestellt, dass eine Förderung noch möglich ist.

 

Der Eilantrag sowie Fotos von Ratsfrau Hildegard Sundmäker sind der Vorlage beigefügt.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss legt den Standort final fest, an dem die Fahrradabstellanlage errichtet werden soll.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt