Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsraum Niedersachsen“ wurde im
Verwaltungsausschuss am 07.07.2021 darüber informiert, dass nach Auswertung der
Evaluation des Willi-Busses in Bohmte der Wunsch nach sichereren
Fahrradabstellmöglichkeiten bestehe und daher im Rahmen dieses Förderprogramms
für den Bahnhofsvorplatz Bohmte eine abschließbare Fahrradabstellanlage geplant
sei.
Zwischenzeitlich wurde innerhalb der Verwaltung dementsprechend mögliche
Standorte auf dem Bahnhofsvorplatz geprüft hinsichtlich der Machbarkeit und
etwaiger Einschränkungen. Die potentiellen Standorte sind in der beigefügten
„Karte Bahnhofsvorplatz“ dargestellt. Der Standort am Giebel des
Bahnhofsgebäudes wurde dabei verworfen, da er einerseits nahezu ausschließlich
auf Grund und Boden der Deutschen Bahn liegt und direkt davor Schaltschränke
mit entsprechenden Leitungen liegen. Der Standort südlich der Querung des
VLO-Gleises hätte eine Zerschneidung des Bahnhofsvorplatzes dargestellt, was
unter Berücksichtigung der Nutzung des Busbahnhofs für die Veranstaltung „Spaß
an der Straß“ als nachteilig eingestuft wurde. Der dritte Standort bot von der
Beeinträchtigung des Bahnhofsvorplatzes die geringsten Einschränkungen, so dass
dieser Standort dann für eine Umsetzung vorgesehen wurde.
Weitere Standortmöglichkeiten auf dem Gelände des Bahnhofsvorplatzes
wurden verwaltungsseitig nicht in Betracht gezogen, da diese eine deutlich
umfangreiche Beeinträchtigung des Bahnhofsvorplatzes bedeutet hätten.
Sollte nunmehr ein alternativer Standort in Betracht gezogen werden, so
wäre dieser aus Sicht der Verwaltung auf der Fläche des Bahnhofsvorplatzes
nicht gegeben.
In Betracht kämen daher die Park+Ride-Bereiche nördlich und südlich des
Bahnhofsvorplatzes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es dort keine
ausreichend großen im Eigentum der Gemeinde Bohmte stehenden Freibereiche gibt
auf der die Fahrradabstellanlage errichtet werden könnte. Insofern könnte eine
Errichtung nur auf einer Fläche erfolgen, die gegenwärtig für
Pkw-Einstellplätze genutzt wird. In der beigefügten Karte „Plan Park + Ride“
ist beispielhaft einmal die Fahrradabstellanlage auf einem der nördlichen
Einstellplatzbereiche dargestellt. Aufgrund der Größe der Anlage von ca. 12,00
m x 3,00 m würde dies bedeuten, dass 5 Einstellplätze entfielen.
Die Fördermaßnahme läuft noch bis zum 31.12.2022. Bis dahin muss die
Maßnahme durchgeführt, abgerechnet sowie der Verwendungsnachweis erstellt sein,
um zu gewährleisten, dass die Förderung gewährt wird. Bei Wahl eines
alternativen Standorts, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sichergestellt, dass
eine Förderung noch möglich ist.
Der Eilantrag sowie
Fotos von Ratsfrau Hildegard Sundmäker sind der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss legt den Standort final fest, an dem die Fahrradabstellanlage errichtet werden soll.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |