Betreff
7. Änderung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte - Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/290/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sind die Energiekosten deutlich gestiegen. Das seitens der Gemeinde Bohmte mit der Straßenreinigung beauftragte Unternehmen EQQO hat der Gemeinde mit Schreiben vom 29.06.2022 mitgeteilt, dass insbesondere aus diesem Grund eine Erhöhung der vereinbarten Entgelte zum 1.1.2023 um 16,88 % erfolgen muss. Diese angekündigte Anpassung entspricht auch den mit der Firma EQQO vereinbarten vertraglichen Regelungen.

 

Daraus resultiert die Notwendigkeit, dass die Straßenreinigungsgebühr zum 1.1.2023 ebenfalls neu zu kalkulieren ist.

 

Damit annähernd eine Kostendeckung erreicht werden kann, ist die Gebühr von derzeit 1,17 € auf 1,36 € anzuheben. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 16,24 %.

 

Dieser Vorlage ist die Neuberechnung der Straßenreinigungsgebühr zum 1.1.2023 beigefügt. Ebenso ist die 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt