Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den
Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Am
23.03.2022 hat dieser den Plan anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens beschlossen. Parallel hierzu wird der Bebauungsplan Nr.
115 „Im Heidegrund“ aufgestellt.
Mit Schreiben vom 31.03.2022 sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden
können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 06.05.2022
gebeten worden.
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 26.04.2022
über die Planungsabsichten informiert.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Sie wurden gewertet,
gewürdigt und abgewogen. Es wurden keine Bedenken oder Anregungen eingegangen,
die eine Planänderung veranlassen.
Die Planunterlagen werden derzeit entsprechend ergänzt, angepasst,
überarbeitet und liegen nach Absprache mit dem Planungsbüro spätestens in KW 47
als Entwürfe vor. Die Unterlagen werden in der kommenden Woche rechtzeitig in
Session eingestellt.
Der nächste Verfahrensschritt ist das ordentliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB.
Anlagen:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf der 24. Änderung des
Flächennutzungsplans an und beschließt die Durchführung des ordentlichen
Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |