Betreff
Bauleitplanung "Energiepark Bohmte-Nord"
Vorlage
BV/275/2022
Art
Beschlussvorlage

Durch die aktuellen Krisensituationen (Energie und Klima) mehren sich auch in der Gemeinde Bohmte die Anfragen von Investoren zur Erstellung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien. Hier geht es nun um die Anfrage eines regional agierenden Unternehmens, welches die Errichtung eines Energieparks in der Ortschaft Bohmte östlich der Bundestraße 51 wünscht.

 

Ziel der in Rede stehenden Planung ist die Ermöglichung von Freiflächen-PV-Anlagen entlang der DB-Bahnlinie Osnabrück – Bremen. Derartige Flächen sind explizit im EEG als mögliche prädestinierte Flächen zur Energiegewinnung vorgesehen. Mit den Eigentümern der in der beigefügten Karte in gelb markierten Flächen besteht insoweit Einvernehmen über die Nutzung der Flächen im Rahmen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPVA).

 

Projektierer ist die EFG Energy Farming Holding GmbH mit Sitz in Bad Essen, welche mit der Bitte zur Einleitung der entsprechenden Bauleitplanverfahren an die Verwaltung herangetreten ist.

 

Die in grün eingezeichnete Fläche soll ebenfalls als FFPVA genutzt werden, der Eigentümer möchte diese jedoch unabhängig von der Gesamtlösung entwickeln (s. BV 274/2022). Aus verfahrenstechnischen Gründen würde es sich hier grundsätzlich auch anbieten, alle Flächen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zusammen zu beplanen.

Freiflächen-PV-Anlage (FFPVA) - Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Im aktuellen EEG wurde die Förderkulisse von Freiflächen-PV-Anlagen durch den Gesetzgeber aktiv überarbeitet und erweitert. Dieses sieht die Anordnung einer FFPVA entlang von Autobahnen und Bahntrassen innerhalb eines 500m-Korridors (beidseitig der Trasse) als förderwürdig an. Diese Tatsache gibt dem Standort einen Pluspunkt. Zudem weist das RROP hier keine besonderen Vorrangflächen aus; Einschränkungen sind also auch aus dieser Sicht nicht gegeben. Natürlich sind bereits versiegelte Flächen oder auch Dächer bei der Flächenauswahl zu bevorzugen; eine Abwägung von Freiflächenstandorten im gesamten Gemeindegebiet ist deshalb ohnehin angemessen. Hier scheint aufgrund der Nähe zur Bahnlinie, die nach dem EEG ohnehin als bevorzugte Flächen gelten eine Bauleitplanung für eine FFPV vertretbar zu sein.

Lokale Nutzung des erzeugten Stroms ohne Netzeinspeisung - Der projektierte Standort verfügt weiter über die Möglichkeit, einen oder mehrere lokale Gewerbekunden direkt mit Strom versorgen zu können. Das stärkt den gewerblichen Produktionsstandort durch Energiepreis-Sicherheit. Auch bei der Akquisition neuer Gewerbe- und Industriekunden könnte sich die regionale Versorgungssicherheit als elementarer Standortvorteil herausbilden. Außerdem können die Gewerbekunden die erwünschten bzw. benötigten Ursprungszertifikate erhalten und ihre CO2-Bilanz verbessern.

 

Darüber hinaus wird derzeit gemeinsam mit einem großen Industrieunternehmen eine Studie zur Speicher-Nutzung durchgeführt, wobei mit Blick auf eine optimierte Energieversorgung eine nochmalige Verbesserung beim Wirkungsgrad des Standorts erwartet wird. Die Ergebnisse der Studie werden in Kürze erwartet.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in den Fraktionen und Gruppen in die Beratung einzusteigen.

 

Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss könnte nach entsprechender politischer Beratung in der Sitzung des Ausschusses Bauen und Planen gefasst werden.

 


Anlagen:

 

 


 

Der Verwaltungsausschuss beschließt über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Energiepark Bohmte-Nord“ entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt