Betreff
Bebauungsplan Nr. 117 "Mühlenesch"; Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss (ordentl. Beteiligungsverfahren)
Vorlage
BV/271/2022
Aktenzeichen
610-22-117
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2021 den Planvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 27. Juli 2022 eingeleitet und eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 31. August 2022 gegeben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 13. September 2022.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich bewertet, gewürdigt und in die Planunterlagen aufgenommen, überarbeitet bzw. ergänzt. Hier wurden u.a. aus der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück in den planungsrechtlichen Festsetzungen bzw. bei den örtlichen Bauvorschriften Formulierungen angepasst bzw. ergänzt.

 

Alle relevanten Entwurfsunterlagen (Planentwurf, Entwurf Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Abwägung, Protokoll Bürgerversammlung) sind der Vorlage beigefügt.

 

Als nächsten Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden nochmal alle Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung (mind. 30 Tage) ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ an und beschließt, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt