Betreff
Antrag Gruppe FDP/Sundmäker - Antrag auf Erhöhung der Anzahl der jährlich finanzierten Führerscheine (Klasse C) für die Mitglieder (m/w/d) der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
BV/268/2022
Art
Beschlussvorlage

Die Gruppe FDP-Sundmäker hat im Rat der Gemeinde Bohmte den Antrag „Erhöhung der Anzahl der jährlich finanzierten Führerscheine (Klasse C für die Mitglieder (m/w/d) der Freiwilligen Feuerwehr“ eingereicht. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern vor. In der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnung am 15. März 2022 wurde der Antrag bis zur Vorlage der Bedarfsanalyse durch die Freiwillige Feuerwehr Bohmte zurückgestellt.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Bohmte hat auf der Grundlage des Antrages, maximal drei Führerscheine pro Jahr zu finanzieren, für die Jahre 2023/2024 folgende Bedarfe mitgeteilt:

 

Ortsfeuerwehr Bohmte:

Die Ortsfeuerwehr Bohmte hat für die Kalenderjahre 2023/2024 eine ausreichende Versorgung an C/CE Führerscheininhabern in der Ortsfeuerwehr.

 

Ortsfeuerwehr Herringhausen:

In der Ortsfeuerwehr Herringhausen ist derzeit für ein Fahrzeug sowie für die Nutzung des Bootsanhängers ein Führerschein der Klasse C/CE erforderlich.

Im Jahr 2023 sind fünfzehn C/CE-Führerscheininhaber in der Ortsfeuerwehr tätig. Innerhalb der Ortsfeuerwehr haben vier Feuerwehrkameraden Interesse an der Erlangung des Führerscheines gezeigt, davon ein Feuerwehrkamerad mit Arbeitsstätte vor Ort.

Bedarf 2023: zwei Führerscheine

Bedarf 2024: ein Führerschein

 

 

Ortsfeuerwehr Hunteburg:

Die Ortsfeuerwehr Hunteburg verfügt derzeit über ein Fahrzeug für das die entsprechende Fahrerlaubnis benötigt wird. Ein weiteres Fahrzeug befindet sich in der Anschaffung. Im Jahr 2023 sind neunzehn C/CE-Führerscheininhaber in der Ortsfeuerwehr. Innerhalb der Ortsfeuerwehr haben vier Feuerwehrkameraden Interesse an der Erlangung des Führerscheines gezeigt, davon zwei Feuerwehrkameraden mit Arbeitsstätte vor Ort.

Bedarf 2023: ein Führerschein

Bedarf 2024: zwei Führerscheine

 

Im Jahr 2024 wird eine entsprechende Neubewertung erfolgen.

 

Bisher umfassen die seitens der Gemeinde übernommenen Führerscheinkosten die theoretische und die praktische Ausbildung einschließlich der dritten Führerscheinprüfung, sofern die vorherigen Prüfungen nicht bestanden werden. Bei Nichtbestehen erhält der Führerscheinbewerber keinen Zuschuss.

 

Die oben beschriebene Vorgehensweise sollte aus Sicht der Feuerwehr sowie der Verwaltung beibehalten werden.

 

Aufgrund der hohen Kosten für einen Führerschein der Klasse C/CE ist eine (auch anteilige) Kostenübernahme bei Nichtbestehen der ersten theoretischen bzw. praktischen Prüfung beim Führerschein nicht zweckmäßig. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die Bereitschaft der Feuerwehrkameraden den Führerschein Klasse C/CE zu erlangen sinkt und dadurch der abwehrende Brandschutz gemäß dem Nds. Brandschutzgesetz auf langfristige Sicht nicht mehr gewährleistet werden könnte.

 

 

Neben der Erlangung des Führerscheins Klasse C sollte auch die Möglichkeit der Erlangung des Führerscheins Klasse CE finanziert werden. Hierdurch wird die Möglichkeit zum Bewegen von Fahrzeugen über 7,5 to inklusive Anhänger (z.B. Rettungsboot der Ortsfeuerwehr Herringhausen) gefördert.

 

 

Bereits jetzt wird zwischen der Gemeinde Bohmte und dem Führerscheinerwerber eine Vereinbarung abgeschlossen, in der sich der Führerscheinbewerber verpflichtet nach Jahresanteilen berechnete Teilbeträge der Führerscheinkosten zurückzuzahlen, sofern er wegen Austritt, Ausschluss oder Aufgabe des Wohnsitzes in der Gemeinde Bohmte nicht mindestens 5 Jahre ab Erwerb des Führerscheins in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bohmte tätig ist. (im 1. Jahr: 100%, im 2. Jahr 80%, im 3. Jahr 60%, im 4 Jahr 40 %, im 5. Jahr 20%).

 

Eine Verpflichtung den Führerschein innerhalb von zwölf Monaten (theoretische Prüfung nach sechs Monaten) abgeschlossen zu haben, sollte in die Vereinbarung mit aufgenommen werden.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Finanzierung von drei Führerscheinen sind bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 bereits berücksichtigt.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt 

 

a)   die Finanzierung von insgesamt drei Führerscheinen der Klasse C/CE für die Jahre 2023/2024. Die Verteilung erfolgt gemäß der Bedarfsanalyse der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte:

2023: zwei Führerscheine Ortsfeuerwehr Herringhausen

ein Führerschein Ortsfeuerwehr Hunteburg

2024: zwei Führerscheine Ortsfeuerwehr Hunteburg

                               ein Führerschein Ortsfeuerwehr Herringhausen

 

Die Finanzierung umfasst die Kosten der theoretischen und praktischen Ausbildung einschließlich der 3. Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis), sofern die vorherigen Prüfungen nicht bestanden werden. Bei Nichtbestehen erfolgt keine Kostenübernahme durch die Gemeinde.

 

b)   das mit dem Führerscheinerwerber eine Vereinbarung abzuschließen ist, in der er sich verpflichtet nach Jahresanteilen berechnete Teilbeträge der Führerscheinkosten zurückzuzahlen, sofern er wegen Austritt, Ausschluss oder Aufgabe des Wohnsitzes in der Gemeinde Bohmte nicht mindestens 5 Jahre ab Erwerb des Führerscheins in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bohmte tätig ist. (im 1. Jahr: 100%, im 2. Jahr 80%, im 3. Jahr 60%, im 4 Jahr 40 %, im 5. Jahr 20%).

Den Führerschein innerhalb von zwölf Monaten (theoretische Prüfung nach sechs Monaten) abgeschlossen zu haben.

 

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

12610

 

 

 

Kostenstelle:

4261200

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten: ca. 12.000,00 €

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt