Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erstattung von Schulsachkosten im Sek-I-Bereich; Information zum Sachstand
Vorlage
IV/267/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden über die Schulsachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz wurde 2017 neu gefasst und gilt bis zum 31.12.2022.

 

Die kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis Osnabrück haben eine Fortsetzung der pauschalisierten Schulsachkostenabrechnung auf der Basis eines Pro-Kopf-Betrages angestrebt. Grundlage für die Verhandlungen waren die tatsächlichen Schulsachkosten der Schulen im Sek.-I-Bereich der Jahre 2018 – 2021. Zugrunde gelegt wurden sämtliche Erträge und Aufwendungen, die sich aus § 118 NSchG und der entsprechenden Verordnung herleiten ließen. Die Vereinbarung soll für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 abgeschlossen werden.

 

Der Landkreis Osnabrück stellt für das Jahr 2023 ein Budget in Gesamthöhe von 8.800.000 € (bisher 6.726.500 €) zur Verfügung, welches jährlich um einen Faktor angepasst wird. Das Budget wird entsprechend der amtlichen Schülerzahlen der Haupt-, Real- und Oberschulen des jeweiligen Vorjahres auf die Kommunen verteilt. Ausgehend von 9.400 Sek-I-Schülern landkreisweit bedeutet dies einen Betrag in Höhe von 936 € pro Schüler jährlich (2022 = 719,26 €).

 

Die Bürgermeisterkonferenz hat sich darauf verständigt, dass die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen soll. Stattdessen beteiligt sich der Landkreis wie bisher an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. –setzung der Schulgebäude im Sek-I-Bereich der Kommunen. Ab dem Jahr 2023 wird hierfür ein Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 104 € (in 2022 =  100,15 €) zur Verfügung gestellt. Die Festsetzung erfolgt ebenfalls auf Basis der amtlichen Schülerzahlen des jeweiligen Vorjahres. Der Pro-Schüler-Betrag wird ab dem Jahr 2024 ebenfalls jährlich angepasst.

 

Für die Gemeinde Bohmte ergibt sich folgende Darstellung:

 

Erstattung der Schulsachkosten

 

2022 

Oberschule Bohmte                                                                   242.544,74 €

Wilhelm-Busch-Schule                                                                 54.080,92 €

Gesamt                                                                                       296.625,66 €

 

2023

Oberschule Bohmte                                                                   309.920,00 €

Wilhelm-Busch-Schule                                                                 72.800,00 €

Gesamt                                                                                       382.720,00 €

 

Mehreinnahmen = 86.094,34 €

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Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zur Zeit seitens des Landkreises Osnabrück erarbeitet.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt