Sachverhalt:
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden über die Schulsachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz wurde 2017 neu gefasst und gilt bis zum 31.12.2022.
Die kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis Osnabrück haben eine Fortsetzung der pauschalisierten Schulsachkostenabrechnung auf der Basis eines Pro-Kopf-Betrages angestrebt. Grundlage für die Verhandlungen waren die tatsächlichen Schulsachkosten der Schulen im Sek.-I-Bereich der Jahre 2018 – 2021. Zugrunde gelegt wurden sämtliche Erträge und Aufwendungen, die sich aus § 118 NSchG und der entsprechenden Verordnung herleiten ließen. Die Vereinbarung soll für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 abgeschlossen werden.
Der Landkreis Osnabrück stellt für das Jahr 2023 ein Budget in Gesamthöhe von 8.800.000 € (bisher 6.726.500 €) zur Verfügung, welches jährlich um einen Faktor angepasst wird. Das Budget wird entsprechend der amtlichen Schülerzahlen der Haupt-, Real- und Oberschulen des jeweiligen Vorjahres auf die Kommunen verteilt. Ausgehend von 9.400 Sek-I-Schülern landkreisweit bedeutet dies einen Betrag in Höhe von 936 € pro Schüler jährlich (2022 = 719,26 €).
Die Bürgermeisterkonferenz hat sich darauf verständigt, dass die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen soll. Stattdessen beteiligt sich der Landkreis wie bisher an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. –setzung der Schulgebäude im Sek-I-Bereich der Kommunen. Ab dem Jahr 2023 wird hierfür ein Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 104 € (in 2022 = 100,15 €) zur Verfügung gestellt. Die Festsetzung erfolgt ebenfalls auf Basis der amtlichen Schülerzahlen des jeweiligen Vorjahres. Der Pro-Schüler-Betrag wird ab dem Jahr 2024 ebenfalls jährlich angepasst.
Für die Gemeinde Bohmte ergibt sich folgende Darstellung:
Erstattung der Schulsachkosten
2022
Oberschule Bohmte 242.544,74 €
Wilhelm-Busch-Schule 54.080,92 €
Gesamt 296.625,66 €
2023
Oberschule Bohmte 309.920,00 €
Wilhelm-Busch-Schule 72.800,00 €
Gesamt 382.720,00 €
Mehreinnahmen = 86.094,34 €
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Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zur Zeit seitens des Landkreises Osnabrück erarbeitet.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |