Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 13. August 2022 stellt die Ratsgruppe Die Grünen/DIE
LINKE einen Antrag bzgl. Nutzungs- und Gebührensatzung für die
Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte.
Gem. der Geschäftsordnung der Gemeinde Bohmte hat der allgemeine
Vertreter der Bürgermeisterin den genannten Antrag zur Vorberatung in den
zuständigen Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung verwiesen.
Die Ratsgruppe Die Grünen/DIE LINKE beantragt hiermit eine Änderung der
Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten in der Gemeinde
Bohmte.
Aus dem vorliegenden Antrag geht hervor, wie die Antragstellerin die
Abänderung der Satzung beabsichtigt.
Aus Sicht der Verwaltung sind folgende Aspekte hierbei zu
berücksichtigen:
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Bei
einer Abänderung der Einkommensstufen sollte hier auf das zu versteuernde
Einkommen verwiesen werden. Diese Einstufungsgrundlage gilt beispielsweise in
der Tagespflegesatzung des Landkreises Osnabrück und würde somit eine
einheitliche Einstufungsgrundlage in der Kindertagesbetreuung darstellen.
-
Um
Gebühren neu festzusetzen, müssten diese entsprechend dem NKAG kalkuliert
werden.
Aus der Beschlussfassung sollte somit hervorgehen, ob die Verwaltung
beauftragt wird, einen Vorschlag für eine Abänderung der Satzung und eine Kalkulation
der Gebühren vorzunehmen. Gem. Rücksprache mit der stellv. Fachdienstleitung
Finanzen, muss aufgrund des Personalmangels für die Kalkulation der Gebühren
ein externer Anbieter beauftragt werden.
Anlagen:
Antrag Die Grünen/DIE LINKE
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt über den vorliegenden Antrag
entsprechend dem Verlauf seiner Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
36510 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |