Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte fasste am 09.07.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass die Erweiterung der evangelischen Kindertagesstätte in Hunteburg auf eine Einrichtung mit 6 Gruppen (3 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen) erfolgen soll. Der Träger der Kindertagestätte in Hunteburg soll aufgefordert werden, eine entsprechende Zeichnung und Kostenermittlung für die Umsetzung der Baumaßnahme in Auftrag zu geben. Über den Zuschuss und die Ausgestaltung der Baumaßnahme muss eine weitere Beschlussfassung erfolgen.“

 

In Hunteburg sind derzeit 1 Kindergartengruppe im kath. Kindergarten mit 25 Plätzen und eine 1 Krippengruppe im ev. Kindergarten mit 15 Plätzen übergangsweise bis spätestens zum 31.07.2024 in Betrieb. Der Betrieb der Übergangsgruppen wurde vom Kultusministerium genehmigt, da die Erweiterung der ev. Kindertagestätte in Hunteburg durch den Rat der Gemeinde Bohmte beschlossen wurde.

Lt. Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte vom 25. März 2021 wurden die Kosten der Erweiterung der ev. Kita Hunteburg auf 1,7 Millionen Euro gedeckelt. Weiterhin wurde lt. Beschluss der Auftrag erteilt 2 weitere Varianten zu planen:

 

-          Erweiterung von 3 auf 6 Gruppen (zusätzlich 2 Krippengruppen und eine Kindergartengruppe) ohne zusätzliche Küche und Speiseraum

 

-          Erweiterung von 3 auf 5 Gruppen (zusätzliche eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe) ohne zusätzliche Küche und Speiseraum

 

Ein Entwurf für die genannten Varianten mit einer entsprechenden Kostenschätzung wurde vom Träger der Kindertagesstätte, dem ev. Kirchenkreis Bramsche, vorgelegt.

Die beiden Entwürfe wurden am 24.10.2022 in einer Sitzung des Arbeitskreises der Gemeinde Bohmte für die ev. Kindertagesstätte besprochen und erläutert.

Lt. aktuelle Kostenschätzungen des Architekten wurden folgende Bruttokosten ermittelt:

 

-       Erweiterung der Kindertagesstätte von 3 auf 6 Gruppen (3 Krippengruppen, 3 Kindergarten;

Gesamtbruttokosten i. H. v. 4.654.134,03 €

 

-       Erweiterung der Kita von 3 auf 5 Gruppen (1 Krippengruppe, 1 Kindergartengruppe) Gesamtbruttokosten i. H. v. 4.292.136,03 €

 

In der Sitzung des Arbeitskreises erfolgte ein Austausch über das Finanzierungsmodell bzgl. Erweiterung des Kindergartens. In der Vergangenheit wurde bei der Finanzierung von Erweiterungsmaßnahmen der konfessionellen Kindertagesstätten das Zuschussmodell seitens der Gemeinde umgesetzt.

Die Gemeinde Bohmte zahlt hier abzüglich aller Förderungen für das genannte Projekt die Kosten der Baumaßnahme im Rahmen eines Finanzierungszuschusses (Investition) an den Träger der Kindertagesstätte, der ebenfalls auch als Bauherr der Baumaßnahme aufgetreten ist.

Für die neue evangelische Kindertagesstätte in Bohmte greift beispielsweise ein anderes Finanzierungskonzept. Im Rahmen eines Investorenmodells wird die Kindertagesstätte von einem Investor gebaut. Der Investor vermietet die fertig gestellte Einrichtung an den Träger der Kindertagesstätte. Die entsprechenden Mietzahlungen werden dann im Rahmen der Defizitabdeckung indirekt durch die Gemeinde Bohmte finanziert.

 

Aus dem Protokoll des Arbeitskreises ist zu entnehmen, dass die Option der Investorenlösung für die Erweiterung der Kindertagesstätte von 3 auf 6 Gruppen in Hunteburg geprüft werden soll. Ob diese Option ermöglicht werden kann, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Eine Aussage diesbzgl. erwartet die Verwaltung Ende November.

 

Die Zeichnungen und die entsprechenden Kostenschätzungen und das Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises vom 24.10.2022 können den Anlagen entnommen werden.

 

E sollte daher eine Beschlussfassung über folgende Aspekte erfolgen:

 

-       das entsprechende Finanzierungsmodell der Baumaßnahme

 

-       zukünftige Gruppenstärke der ev. Kindertagesstätte lt. den vorliegenden Zeichnungen und Kostenschätzungen 

 


Anlagen:

1 Zeichnung Erweiterung auf 6 Gruppen

1 Zeichnung Erweiterung auf 5 Gruppen

1 Kostenschätzung Erweiterung auf 6 Gruppen

1 Kostenschätzung Erweiterung auf 5 Gruppen

1 Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises der ev. Kindertagesstätte v. 24.10.2022

 


Beschluss:

Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend den Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt