Gemäß § 5 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz) erheben Kommunen
als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen
Benutzungsgebühren, die die Kosten decken, jedoch nicht übersteigen sollen.
Niedrigere Gebühren können erhoben werden, sofern daran ein öffentliches
Interesse besteht. Die Kosten der Einrichtungen sind nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Bohmte wurde zuletzt durch den Gemeinderatsbeschluss vom 23. März
2017 geändert. Die Gebührentatbestände sind daher neu zu kalkulieren gewesen.
Die Friedhofskalkulation wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Feuerschutz und Ordnung am 7.6.2022 sowie in der Sitzung des Finanzausschusses
am 16.6.2022 ausführlich durch das Unternehmen Institut für Public Management
vorgestellt. Die Friedhofskalkulation ist der Vorlage nochmals beigefügt.
In der Kalkulation wurde das neue Steuerrecht (Umsatzsteuer)
berücksichtigt, so dass in der neuen Gebührensatzung der rechtliche Rahmen für
die Erhebung der Mehrwertsteuer geschaffen wird. Somit kann auf einzelne
Gebühren die geforderte Mehrwertsteuer erhoben werden. Neu ist, dass die
Friedhofsunterhaltungsgebühr für die gesamte Nutzungszeit nunmehr in die Gebühr
als Einmalzahlung eingeflossen ist. Bisher war es so, dass die
Friedhofsunterhaltungsgebühr jährlich per Gebührenbescheid umgelegt wurde. Für
die bestehenden Nutzungsrechte wird dies weiterhin der Fall sein, jedoch steht
den Nutzungsrechtsinhabern ein Wahlrecht zu, die noch verbleibende
Friedhofsunterhaltungsgebühr für den restlichen Nutzungszeitraum ebenfalls als
Einmalzahlung zu begleichen.
In der erarbeiteten Gebührenkalkulation wurden die kostendeckenden
Gebührensätze für alle Gebührentatbestände auf der Grundlage der geplanten
Kosten für die Jahre 2023 bis 2025 ermittelt. Ursächlich für die kalkulierten
Gebührenerhöhungen sind vor allem angepasste Material- und Personalkosten,
durchgeführte Investitionen sowie veränderte Bestattungsformen.
Um dem öffentlichen Interesse der Friedhöfe als Park- und Erholungsanlage
Rechnung zu tragen, sollte alternativ über Gebührensätze mit einem geringeren
Deckungsgrad nachgedacht werden.
Varianten über alternative Gebührensätze werden am 11./12. November 2022 im Rahmen der Haushaltsklausur erörtert. Auf der Grundlage des Abstimmungsergebnisses wird anschließend der Satzungsentwurf erstellt. Der Satzungsentwurf geht den Mitgliedern des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnung im Nachgang zu.
Anlagen:
Friedhofskalkulation
Beschluss:
Der Ausschuss für
Feuerschutz und Ordnung spricht eine dem Beratungsverlauf entsprechende
Empfehlung aus.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |