Betreff
Ortsratsmittel Herringhausen-Stirpe-Oelingen, Verwendung 2022 und Planung 2023
Vorlage
BV/254/2022
Art
Beschlussvorlage

Für das anstehende Haushaltsjahr 2023 sollte der Ortsrat Überlegungen zur Verwendung bereitgestellter Mittel anstellen.

 

Für das noch laufende Jahr 2022 ist dieser Vorlage eine Übersicht über die bisher verwendeten Ortsratsmittel beigefügt. Danach sind 5.256,50 € ausgegeben worden und es bleibt mit Datenstand vom 01.11.2022 ein Restbetrag von 12.120,55 €.

 

Es steht damit für 2023 (Ansatz Einwohnerzahl wie 2022) ein vorläufiges Budget in Höhe von 18.520,55 € zur Verfügung.

 

Zur Planung der Ortsratsmittel 2023 ist dieser Vorlage eine tabellarische Übersicht beigefügt, in dem die aus früheren Beschlüssen zugesagten Beträge bereits eingetragen sind.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt die Verwendung der Ortsratsmittel 2023 entsprechend seiner Beratungen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt