Sachverhalt:
In Anbetracht des Anstiegs der Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern auch in unserer Region haben die Räte der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln in ihren Sitzungen im Dezember 2015 beschlossen, der anstehenden Herausforderung bei der Unterbringung, Betreuung und Integration vieler Menschen durch eine Bündelung der Kräfte zu begegnen und damit die erforderlichen Mittel effizient einzusetzen.
Das Willkommensbüro Wittlager Land mit Sitz an der Bremer Straße 24 in der Ortschaft Bohmte hat daher zum 01.01.2016 seine Arbeit aufgenommen.
Die abgeschlossene Vereinbarung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist derzeit befristet bis zum 31.12.2022. Durch die bisher nicht erfolgte Kündigung der Vereinbarung gilt die Vereinbarung automatisch bis zum 31.12.2023.
Um weiterhin die großen Aufgaben von Unterbringung, Sachbearbeitung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, Beratung und Begleitung von zugewiesenen Flüchtlingen sicherzustellen, soll die Vereinbarung um weitere 3 Jahre verlängert werden. Auch das Personal im Willkommensbüro braucht ein Signal der beteiligten Kommunen, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich mittelfristig weitergeführt wird.
Aufgrund der allgemeinen globalpolitischen Lage benötigen alle 3 Kommunen weiterhin die gebündelte Fachkompetenz des Willkommensbüros. Es ist davon auszugehen, dass die weltweiten Flüchtlingsströme zunehmen werden.
Laut dem UN Flüchtlingsbericht (Juni 2022) hat sich in den vergangenen 10 Jahren die
Zahl der Vertriebenen verdoppelt und eine ansteigende Tendenz ist weiter zu
erkennen.
Auch die Ukrainekrise hat
gezeigt, dass das Aufgabenfeld mit weiterhin wachsenden Herausforderungen zu
betrachten ist.
Folgende personelle Besetzung steht derzeit dem Willkommensbüro zur Verfügung:
- Bereich Leistungsgewährung/ Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; 30 Wochenstunden
- Flüchtlingssozialarbeit; 60 Wochenstunden; zusätzlich wird für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für ukrainische Flüchtlinge eine Stelle mit 20 Wochenstunden für ein Jahr von der „Aktion Mensch“ gefördert.
- Im Bereich des Wohnraummanagements ist eine Stelle mit 39 Stunden in der Woche vorhanden. Zusätzlich unterstützt ein Hausmeister mit 25 Stunden diesen Bereich. Er wird für Tätigkeiten beispielsweise im Bereich der Grünpflege und für kleinere Renovierungsarbeiten eingesetzt.
Derzeit werden alle ukrainischen Flüchtlinge in den einzelnen Rathäusern vor Ort betreut. D. h., die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Wohnraummanagement wird vor Ort in den Rathäusern für die ukrainischen Flüchtlinge umgesetzt.
Aktuelle Zahlen Willkommensbüro Wittlager Land:
Anzahl der Asylfälle und Personen Willkommensbüro |
|||
Wittlager Land |
|
||
Gemeinde |
Fälle |
Personen |
davon geduldete Personen |
Bad Essen |
19 |
52 |
7 |
Ostercappeln |
10 |
25 |
5 |
Bohmte |
23 |
58 |
19 |
Summe |
52 |
135 |
31 |
Anzahl Wohnungen + Personen |
|
||
|
|
||
Gemeinde |
Wohnungen |
Personen |
Neuzugänge Personen 07.21-07.22 |
Bad Essen |
19 |
76 |
22 |
Ostercappeln |
24 |
86 |
23 |
Bohmte |
20 |
91 |
31 |
Summe |
63 |
253 |
76 |
Daten Flüchtlingssozialarbeit |
|
|
|
|
|||
Zeitraum |
Beratungen |
Einzelfallhilfe |
|
01.01.-31.12.2021 |
379 |
65 |
|
01.01.-31.08.2022 |
776 |
71 |
|
In den vergangenen Jahren wurden
folgende Kosten für das Willkommensbüro abgerechnet:
Kosten Willkommensbüro |
|||
Zeitraum |
Gesamtkosten |
Kosten der einzelnen Kommune (1/3) |
|
Jahr 2016 |
240.338,24
€ |
80.112,75
€ |
|
Jahr 2017 |
146.197,93
€ |
48.732,64
€ |
|
|
|
|
|
Jahr 2018 |
149.433,16
€ |
49.811,05
€ |
|
Jahr 2019 |
184.466,38
€ |
61.488,79
€ |
|
Jahr 2020 |
248.713,44
€ |
82.904,48
€ |
|
Jahr 2021 |
178.169,89
€ |
59.389,96
€ |
Die Kosten beinhalten Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb des Willkommensbüros. In den Kosten sind nicht die Kosten für den Wohnraum enthalten. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Kosten des Landkreises Osnabrück und sind daher ebenfalls nicht in den Kosten abgebildet.
Im beigefügten Vereinbarungstext wurde die Laufzeit entsprechend für weitere 3 Jahre abgeändert.
Die Verwaltungen der 3 Gemeinden schlagen daher vor, die Vereinbarung für weitere 3 Jahre zu verlängern.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Weiterführung der interkommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich der Einrichtung des Willkommensbüros für das Wittlager Land am derzeitigen Standort Bohmte auf der Grundlage der vorliegenden Vereinbarung.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 ff. bereitzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
31550 |
|
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |