Betreff
Antrag Hunteburger Werbegemeinschaft e.V., Stromanschluss Dorfplatz Hunteburg
Vorlage
BV/238/2022
Art
Beschlussvorlage

Die Hunteburger Werbegemeinschaft e.V. hat den der Vorlage beigefügten Antrag auf Herstellung eines Stromanschlusses für den Dorfplatz Hunteburg gestellt, um als Pate des Dorfplatzes die allgemeine Nutzung ausbauen zu können.

 

Bei der Westnetz wurde eine formlose Anfrage gestellt, wie ein Stromanschluss geschaffen werden könnte und mit welchen Kosten dies verbunden wäre. Demnach besteht die Notwendigkeit einen neuen Netzanschluss herzustellen mit einem entsprechenden Schaltschrank. Die Kosten für den Netzanschluss betragen ca. 500,00 – 560,00 € brutto. Zudem müsste ein Schaltschrank erworben werden. Diese kosten neu ca. 2.000,00 € wobei auch ein gebrauchter Schrank grundsätzlich ausreichend wäre, der dann einige hundert Euro kosten dürfte, sofern verfügbar.

 

Der Ortsrat sollte in seiner Sitzung darüber entscheiden, ob mit Ortsratsmitteln ein entsprechender Stromanschluss geschaffen werden soll.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Hunteburg entscheidet entsprechend seiner Beratung über den Antrag der Hunteburger Werbegemeinschaft e.V. auf Herstellung eines Stromanschlusses am Dorfplatz Hunteburg.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt