Sachverhalt:
In der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage am 27. September 2022 wurde seitens der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Fortschreibung der Gebührenkalkulationen zum 1.1.2023 informiert.
Gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Benutzungsgebühren bildet § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes. Demnach sind Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen zu erheben. Diese sollen kostendeckend ausgestaltet sein, es soll jedoch keine Überdeckung erzielt werden. Sofern eine Kostenüberdeckung erwirtschaftet wird, soll diese über einen Zeitraum von 3 Jahren kalkulatorisch ausgeglichen werden.
Vor dem Hintergrund stark steigender Energiekosten, insbesondere im Strombezug ist in der Abteilung Wasserversorgung Wittlage der drei Altkreisgemeinden Bad Essen – Bohmte – Ostercappeln eine Anpassung der Frischwassergebühr von 1,00 € auf 1,25 € netto notwendig. Dazu heißt es im Protokoll der Verbandsversammlung vom 27.09.2022 wie folgt:
„Eine tagesaktuelle Anfrage der Strombezugskosten hat ergeben, dass in
der Abteilung Wasserversorgung Wittlage voraussichtlich ein jährlicher
Mehraufwand ab dem Jahr 2023 in Höhe von 370 TEUR zu erwarten sei. Die
Abteilung Wasserversorgung in den drei Wittlager Gemeinden schließt zudem mit
einem Jahresfehlbetrag von 312 TEUR ab. Im Wesentlichen einerseits resultierend
aus den höheren Unterhaltungsaufwendungen und andererseits durch die höheren
Wasserberzugskosten, denen im Jahr 2021 noch keine entsprechend höhere
Wasserabgabe gegenüberstand.
Auch für die anderen Beitragsabteilungen ergibt sich ein deutlicher
Mehraufwand infolge der eklatant steigenden Stromkosten, der sich jedoch
weitgehend durch die positiven Ergebnisse abfangen lässt, so dass eine
Gebührenanpassung dahingehend zunächst nicht notwendig scheint.“
Im weiteren wird auf die beigefügten Dokumente, die auch Grundlage der Beratungen in der Verbandsversammlung am 27.09.2022 waren, verwiesen.
Anlagen:
Beschluss:
1) Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt zum 01.01.2023,
die Mengengebühr für die Wasserversorgung Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln von 1,00 € auf 1,25 € / m³ netto zu erhöhen.
2) Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, sich bei der Entscheidung über die Gebührenanpassung in der Beitragsabteilung Schmutzwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln zum 01.01.2023 dem Votum der Räte der Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln anzuschließen.
3) Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, sich bei der Entscheidung über die Gebührenanpassung in der Beitragsabteilung Schmutzwasserbeseitigung Belm zum 01.01.2023 dem Votum der Gemeinde Belm anzuschließen.
Die Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes angewiesen, entsprechend zu votieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |