Der Verwaltungssauschuss hat mit Datum vom 22.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 120 „Feuerwehrhaus Herringhausen“ gefasst.
Zwischenzeitlich sind vom Planungsbüro Hahm (pbh) die Planzeichnung und die Begründung im Vorentwurf erarbeitet worden und liegen dieser Vorlage bei.
Für den zukünftigen Standort des Feuerwehrgerätehauses erfolgt die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf. Bei der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sind aus funktionalen Gründen größere versiegelte oder zumindest befestigte Flächen erforderlich. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird daher mit 0,8 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 1,6 festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse wird aufgrund der Nutzung als Feuerwehrgerätehauses auf zwei festgesetzt, um eine adäquate Nutzung und die Anordnung von z.B. Sozialräumen im Obergeschoss zu gewährleisten.
Die Baugrenze weist zum Fahrbahnrand der Hunteburger Straße (K420) einen Abstand von 20 m auf, um die Bauverbotszone gem. § 24 (1) Niedersächsisches Straßengesetz freizuhalten.
Die Ein- und Ausfahrt für Feuerwehrfahrzeuge, die zentral im nordwestlichen Bereich auf die Hunteburger Straße geplant ist, soll gute Sichtverhältnisse bei der Abfahrt gewährleisten. Die Erschließung der notwendigen Einstellplätze ist über die Dübberortstraße geplant.
Mit diesen Vorentwürfen soll nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt werden. Es wird frühzeitig Gelegenheit gegeben, sich grundsätzlich über die Planung zu informieren und sich über den erforderlichen Umfang der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zu äußern.
Anschließend werden die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen geprüft, gewürdigt und ggf. ins Planungskonzept mit aufgenommen.
Weitere erforderliche Gutachten (Schall-, Artenschutz-, Bodengutachten mit Versickerungsnachweis) bereits beauftragt und befinden sich in Bearbeitung. Sie werden zur Offenlage im sich anschließenden ordentlichen Beteiligungsverfahren ergänzt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planvorentwurf und die Begründung
hierzu an und beschließt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach dem
Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |