Betreff
Anfrage Ortschaftsflohmarkt
Vorlage
BV/215/2022
Art
Beschlussvorlage

An die Verwaltung wurde eine Anfrage gestellt, ob die Möglichkeit besteht, dass die Gemeinde Bohmte einen Garagen-Flohmarktes in der Ortschaft Bohmte durchführt.

 

Dabei handelt es sich nicht um einen Flohmarkt im klassischen Sinne bei dem an einem festgelegten Platz Waren von den Teilnehmern angeboten werden, sondern die Ortschaft selber würde das Flohmarktgebiet darstellen. Die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Bohmte könnten auf ihren Privatgrundstücken (Garagen, Einfahrten, Privatparkplätze, etc.) ihre Waren anbieten. Öffentliche Flächen dürften dabei dann allerdings nicht genutzt werden.

 

Der Stadtmarketingverein „HorstmarErleben“ bietet in der Ortschaft Leer einen entsprechenden Flohmarkt an (https://www.horstmarerleben.de). Der Verein wirbt u. a. damit, dass die Verkäufer keine weiten Wege haben, sondern alles von zuhause verkaufen könnten.

 

In Horstmar-Leer fungiert der Stadtmarketingverein als Veranstalter und erhebt eine Teilnahmegebühr.

 

Der Stadtmarketingverein Horstmar-Leer übernimmt als Veranstalter beim dortigen Garagen-Flohmarkt neben der Erstellung der Teilnahmebedingungen und der Marktordnung sowie der Funktion als Annahmestelle für Teilnahme- und Rücktrittserklärungen auch die Verpflichtung zur Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Veranstaltung (behördliche Genehmigungen, Werbung, Presse) und sorgt für:

 

-       Flyer mit Kennzeichnung aller Verkaufsstände auf einer Karte

-       Entwurf, Druck und Verteilung von Plakaten und Flyern im lokalen Raum

-       Pressemitteilungen

-       Werbung auf der Homepage und anderen digitalen Medien

 

Zu berücksichtigen ist, dass öffentliche Flächen, Plätze, Bürgersteige und Grünstreifen nicht genutzt werden dürfen und die dafür geltenden Vorschriften weiterhin gültig sind. Das heißt z. B. für ausgewiesene verkehrsberuhigte Bereiche, dass dort Fahrzeuge nicht halten oder parken dürfen.

 

Der Ortsrat Bohmte sollte darüber entscheiden, ob ein derartiger Garagen-Flohmarkt für die Ortschaft Bohmte durch den Ortsrat Bohmte als Veranstalter durchgeführt werden soll.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohmte entscheidet entsprechend seiner Beratung darüber, ob er Veranstalter für einen Garagen-Flohmarkt in der Ortschaft Bohmte wird.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt