Betreff
Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Vorlage
BV/211/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Anlage zu dieser Vorlage ist der Entwurf des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 beigefügt.

 

Der Prüfbericht wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Osnabrück erstellt.  

 

Der Jahresabschluss der KSG zum 31.12.2021 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2020 in Höhe von 455.249,20 € aus. Unter Berücksichtigung des gezeichneten Eigenkapitals in Höhe von 150.000,00 €, der Kapitalrücklage in Höhe von 10.680,83 €, des Gewinnvortrages in Höhe von 1.718.775,49 € und des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 455.249,20 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 = 2.334.705,52 €.

 

Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Weitere grundsätzliche Aussagen zur Lagebeurteilung der KSG enthält der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2021.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der von den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der KSG am 11. Oktober 2022 gefasste Beschluss zum Jahresabschluss 2021 wird vom Rat der Gemeinde Bohmte genehmigt:

a)       Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 fest.

b)      Der Jahresüberschuss i. H. v. 455.249,20 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)       Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt