Betreff
Antrag der Ratsgruppe Die Grünen, Die Linke zur Anpassung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der oleg mbH zum Erwerb von Wohngrundstücken im Industriegebiet Bohmte-Nord
Vorlage
BV/199/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zwischen der Gemeinde Bohmte und der Osnabrücker Landentwicklungsgesellschaft mbH (oleg) wurde mit Datum vom 17.12.2019 ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen mit dem Inhalt, dass im Industriegebiet Bohmte-Nord den aktuellen Eigentümern Angebote zum käuflichen Erwerb der Immobilien unterbreitet werden, um das Gebiet für einen größeren gewerblichen Ansatz arrondieren zu können.

 

Die Ratsgruppe Die Grünen, Die Linke beantragt nun mit Schreiben vom 14. August 2022, dass der Vertrag zwischen der Gemeinde Bohmte und der oleg mbH so angepasst wird, dass der Bereich südlich der Straße „Bruchheide“ insbesondere östlich der Straße „Am Teichgraben“ aus dem Geltungsbereich des Vertrages herausgenommen wird.

 

Der Antrag ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte entscheidet über die Anpassung des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages mit der oleg mbH entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt