Betreff
Zukünftige bauliche Ausrichtung der Oberschule Bohmte
Vorlage
BV/194/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 18.05.2022, in der das Planungsbüro Nordhoff seine bisherige Ausarbeitung vorgestellt hatte, wurde eine erneute Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses beschlossen. Dabei soll das von der Oberschule inzwischen vorgelegte Raumkonzept vom Planungsbüro Nordhoff in die Betrachtung mit einbezogen werden.

 

Zwischenzeitlich hat es weitere Abstimmungsgespräche zwischen dem Planungsbüro Nordhoff, der Oberschule und der Verwaltung gegeben, auf deren Grundlage das Planungsbüro Nordhoff die Machbarkeitsstudie, sowohl im Hinblick auf eine Sanierung der bestehenden Gebäude als auch im Hinblick auf einen möglichen Teilabriss mit Ersatzneubau, überarbeitet. Die abschließende Studie soll bis zur Sitzung des Ausschusses für Bildung vorliegen und dort vorgestellt werden.

 

Darüber hinaus findet am 27. September 2022 ein Ortstermin zur Besichtigung der Oberschule mit dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband und der Sicherheitsbeauftragten der Landesschulbehörde statt. Hierbei liegt der Fokus darauf, ob zum jetzigen Zeitpunkt ein gefahrloser Unterricht stattfinden kann oder ob weitere Bereiche gesperrt werden müssen bzw. welche sofortigen unaufschiebbaren Arbeiten durchzuführen sind.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt über das weitere Vorgehen zur baulichen Neuausrichtung des Gebäudekomplexes der Oberschule Bohmte entsprechend den Beratungen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt