Sachverhalt:
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, sein Amtsblatt zum 01.01.2023 von der Papierausgabe in ein elektronisches Amtsblatt umzustellen. Damit die Gemeinde Bohmte Veröffentlichungen in dem elektronischen Amtsblatt vornehmen und Rechtsvorschriften rechtssicher bekannt geben kann, ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
§ 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte ist daraufhin wie folgt zu ändern:
Verordnungen,
Satzungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie
öffentliche
Bekanntmachungen der Gemeinde Bohmte werden im gedruckten
elektronischen „Amtsblatt für den
Landkreis Osnabrück“ verkündet bzw. bekannt
gemacht. Das elektronische Amtsblatt wird auf
der Internetseite des Landkreises
Osnabrück unter
https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/amtsblaetter
und der Angabe
des Bereitstellungsdatums veröffentlicht.
Voraussetzung für die Einführung des elektronischen Amtsblattes ist der Beschluss des Kreistages. Dieser ist für den 10.10.2022 vorgesehen.
Die Neufassung der Hauptsatzung für die Gemeinde Bohmte ist beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung für die Gemeinde Bohmte. Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |