Sachverhalt:
Im Rahmen eines Schulfestes der Oberschule Bohmte wurden insgesamt
2.798,25 € gespendet.
Die Fördervereine „Ortsfeuerwehr Bohmte“ und „Ortsfeuerwehr Hunteburg“
haben für die Jugendfeuerwehr jeweils einen Betrag i. H. v. 1.100,00 € für die
Anschaffung eines neuen SG 30 Zeltes gespendet.
Die Volksbank hat 200,00 € für das Erntefest gespendet.
Die Sparkasse Osnabrück hat 200,00 € für das Erntefest gespendet.
Die Grundschule Herringhausen hat vom Niedersächsischen Kultusministerium
für das Projekt „Erde“ eine Spende i. H. v. 500,00 € erhalten.
Die Sparkasse Osnabrück hat 100,00 € für den Schülerkalender der
Grundschule Herringhausen gespendet.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 € bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt, folgende Spenden anzunehmen:
- Sparkasse Osnabrück für das Erntefest (200,00 €)
- Sparkasse Osnabrück für den Schülerkalender Grundschule Herringhausen (100,00 €)
- Schulfest Oberschule Bohmte (2.798,25 €)
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Spenden der Fördervereine der Ortsfeuerwehren Bohmte und Hunteburg i. H. v. jeweils 1.100,00 €, der Volksbank i. H. v. 200,00 € und des Niedersächsischen Kultusministeriums i. H. v. 500,00 € anzunehmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |