Betreff
Annahme von Zuwendungen
Vorlage
BV/187/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen eines Schulfestes der Oberschule Bohmte wurden insgesamt 2.798,25 € gespendet.

 

Die Fördervereine „Ortsfeuerwehr Bohmte“ und „Ortsfeuerwehr Hunteburg“ haben für die Jugendfeuerwehr jeweils einen Betrag i. H. v. 1.100,00 € für die Anschaffung eines neuen SG 30 Zeltes gespendet.

 

Die Volksbank hat 200,00 € für das Erntefest gespendet.

Die Sparkasse Osnabrück hat 200,00 € für das Erntefest gespendet.

 

 

Die Grundschule Herringhausen hat vom Niedersächsischen Kultusministerium für das Projekt „Erde“ eine Spende i. H. v. 500,00 € erhalten.

 

Die Sparkasse Osnabrück hat 100,00 € für den Schülerkalender der Grundschule Herringhausen gespendet.

 

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 € bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt, folgende Spenden anzunehmen:

-       Sparkasse Osnabrück für das Erntefest (200,00 €)

-       Sparkasse Osnabrück für den Schülerkalender Grundschule Herringhausen (100,00 €)

-       Schulfest Oberschule Bohmte (2.798,25 €)

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Spenden der Fördervereine der Ortsfeuerwehren Bohmte und Hunteburg i. H. v. jeweils 1.100,00 €, der Volksbank i. H. v. 200,00 € und des Niedersächsischen Kultusministeriums i. H. v. 500,00 € anzunehmen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt