Sachverhalt:
Im Bereich der Fahrbahn des Shared Space Bereiches zeigen sich seit geraumer Zeit Schadensbilder. Die Fahrbahnbereiche wurden im Jahr 2014 nach dem Ausbau der ursprünglich vorhandenen Pflasterdeckschicht mit einem rot eingefärbtem Asphaltbelag versehen. Um der Ursache für die sich nun zeigenden Schadensbilder auf den Grund zu gehen, wurde ein Gutachter mit der Beprobung der entnommenen Bohrkerne beauftragt. Dabei stellte sich im Ergebnis heraus, dass eine Verantwortlichkeit für den nun entstandenen Schaden (Planer, ausführende Baufirma bzw. Asphaltmischwerk) nicht klar festgestellt werden kann.
Die Verwaltung hat daraufhin Gespräche initiiert mit dem Ziel eine außergerichtliche Vergleichslösung zu erzielen. Im Zuge der Gespräche hat die ausführende Baufirma darauf hingewiesen, dass eine erneute Ausführung in rot eingefärbtem Asphalt nicht Bestandteil einer Vergleichslösung sein kann. Es liegt die Vermutung nahe, dass rot eingefärbter Asphalt aufgrund der Farbbeimischung eine geringere Haltbarkeit bzw. Bindewirkung als anthrazitfarbener Asphalt aufweist. Weiterhin ist roter Asphalt derzeit aufgrund fehlendem Liparit-Gestein aus Schottland nicht produzier- und somit nicht lieferbar.
Daher gilt es eine Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Vergleichslösung mit anthrazitfarbenem Asphalt überhaupt im Shared Space Bereich zu Ausführung kommen soll oder nicht.
Damit die Überlegungen auch optisch hinterlegt werden können, wurde der beauftragte Planer gebeten eine grafische Darstellung von der Ist-Situation und vom möglichen Zustand nach erfolgter Sanierung anzufertigen. Diese Fotos sind der Vorlage beigefügt. Um auf die besondere Verkehrsregelung des Shared Space Bereiches aufmerksam zu machen, könnten Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden. Die beigefügten Fotoaufnahmen enthalten Mustermarkierungen, die aber nach Abstimmungsgesprächen mit dem Straßenbaulastträger auch anders aussehen könnten.
Aus förderrechtlicher Sicht ist eine Ausführung der Sanierung der Fahrbahndeckschicht in der Farbe anthrazit im übrigen als unkritisch zu bewerten.
Alternativ müsste eine juristische Klärung der Angelegenheit angestrengt werden. Dann wäre die Gemeinde zunächst wirtschaftlich alleine in der Verantwortung die in Rede stehenden Straßenbereiche zu sanieren.
Wichtig ist, dass eine Sanierung der Deckschicht (in welchem Farbton auch immer) nicht zu lange in die Zeit gestellt wird. Durch eindringende Feuchtigkeit und damit einhergehende Frostschäden besteht schon jetzt die Gefahr, dass die darunterliegenden Fahrbahnschichten mit fortschreitender Dauer ebenfalls Schaden nehmen. Wenn ein Austausch der darunterliegenden Tragschichten auch noch erforderlich werden sollte, steigen die kalkulierten Kosten noch weiter.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat entscheidet über die Sanierung der Deckschicht im Shared Space Bereich entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |