Betreff
Umbenennung eines Wirtschaftsweges in Schwege, Hunteburg - Rücknahme des Beschlusses aus der Sitzung vom 31. Mai 2018
Vorlage
BV/172/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Ortsrat Hunteburg hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2018 beschlossen, dass ein Teilstück eines Wirtschaftsweges zwischen der Dammer Straße und dem Heidhörstenweg umbenannt werden soll. Infolgedessen sollte auch die Bezeichnung der Bushaltestelle an der Dammer Straße geändert werden. Für die Umbenennung des Straßenteilstücks sollte zunächst eine Anliegerbefragung durchgeführt werden.

 

Anlass für diesen Beschluss gab seinerzeit eine Eingabe aus den Vorstand der Flurbereinigung Hunteburg. Im Zuge des vorzunehmenden Wegebaus wurde deutlich, dass es zwei Straßenteilstücke mit der Straßenbezeichnung Heidhörstenweg zwischen der Dammer Straße und der Weiterführung des Heidhörstenweges gäbe und dieser Umstand immer wieder zu Verwirrungen führt.

 

Das Thema wurde im Kontext der letzten Ortsratssitzung am 09.06.2022 erneut aufgegriffen. Ein anwesender Anlieger sprach sich dafür aus die bestehende Regelung zu belassen. Auch die übrigen Nachbarn aus der Straße teilen diese Einschätzung.

 

Da sowohl von Rettungsdiensten als auch von der Abfallbeseitigung keine Notwendigkeit einer Änderung der Situation der Straßenbezeichnung gesehen wird, sollte auch aus Sicht der Verwaltung derzeit keine Änderung vorgenommen werden.

 

Daher sollte der Beschluss des Ortsrates vom 31. Mai 2018 aufgehoben werden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg beschließt den Beschluss vom 31. Mai 2018 mit folgendem Wortlaut aufzuheben: „Der Ortsrat beschließt, die Haltestelle umzubenennen und zur geplanten Straßenumbenennung eine Anliegerbefragung durchzuführen und das Ergebnis dem Ortsrat zur erneuten Beratung vorzulegen.“

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt