Betreff
Antrag Spielplatzpaten Krähenkamp/Amselweg, Anschaffung eines neuen Aufsitzmähers
Vorlage
BV/157/2022
Art
Beschlussvorlage

Von den Paten des Spielplatzes Krähenkamp/Amselweg ist ein Antrag auf einen neuen Aufsitzmäher gestellt worden. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Reparatur des vorhandenen Aufsitzmähers verursacht umfangreiche Reparaturkosten.

 

Von der Hunteburger Werbegemeinschaft wurde mitgeteilt, dass die Pflege des Dorfplatzes nicht mehr wie in der Vergangenheit durchgeführt werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund wurde als eine Alternative für die Pflege des Dorfplatzes die Übernahme der Pflegearbeiten durch die Paten des Spielplatzes Krähenkamp/Amselweg gefunden. Die Spielplatzpaten wären bereit bei Anschaffung eines neuen Aufsitzmähers den Dorfplatz einmal wöchentlich zu mähen. Dadurch müsste nur ein Aufsitzmäher für den Spielplatz und den Dorfplatz angeschafft werden.

 

Da der Aufsitzmäher über öffentliche Straßen fahren muss, ist eine Voraussetzung eine Zulassung nach der STVO.

 

Für einen neuen Aufsitzmäher sind zwischen 2.500,00 € und 5.000,00 € anzusetzen, wobei auch grds. ein gutes Gebrauchtgerät in Betracht kommt.

 

Die Hunteburger Werbegemeinschaft hat mitgeteilt, dass bei einer entsprechenden Regelung zur Pflege des Dorfplatzes über die Spielplatzpaten die Anschaffung eines Aufsitzmähers mit 800,00 € unterstützt werden würde.

 

Auch Frau Gering, die den Dorfplatz für Übungen nutzt, würde die Anschaffung mit 400,00 € unterstützten.

 

Der Ortsrat Hunteburg sollte entscheiden, ob aus den vorhandenen Rücklagen ein neuer Aufsitzmäher, der für die Pflege der beiden Plätze geeignet ist, angeschafft werden soll. Der Mäher würde dem Spielplatz Krähenkamp/Amselweg zugeordnet.

 

Bei Übernahme der Pflegearbeiten durch die Spielplatzpaten würde der Zuschuss in Höhe von 300,00 € für die Dorfplatzpflege künftig von der Werbegemeinschaft auf die Spielplatzpaten übergehen.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Hunteburg fasst einem dem Beratungsverlauf entsprechenden  Beschluss.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt