Betreff
Präsentation der bisherigen Planungen zur Umnutzung und Umbau des leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus im Ortsteil Hunteburg, Streithorstweg 2A, 49163 Bohmte.
Vorlage
IV/141/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte beabsichtigt die Umnutzung und den Umbau eines leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt mit dem Ergebnis, dass der geplante Umbau wirtschaftlicher als ein Neubau eines Feuerwehrhauses sei. Der ehem. Verbrauchermarkt im Ortsteil Hunteburg, Streithorstweg 2A, 49163 Bohmte wurde 1997 errichtet.

 

Des Weiteren wurde von der Abteilung Gebäudemanagement, Fachdienst 6 – Strategische Entwicklung gem. der aktuellen HOAI die Architektenleistung als Generalplaner ausgeschrieben. Den Auftrag hierzu hat das Architekturbüro Otte GmbH, Von-Galen-Platz 1A, 49586 Neuenkirchen erhalten.

 

In diversen Arbeitskreisbesprechungen, bestehend aus Mitgliedern der Feuerwehr Hunteburg, dem Gemeindebrandmeister, dem Architekturbüro Otte sowie Vertretern der Gemeindeverwaltung wurde ein entsprechendes Konzept/Plangrundlage erarbeitet und einheitlich als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme als zweckmäßig, adäquat und wirtschaftlich bewertet.

 

Die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt und werden in der Sitzung vom Architekturbüro Otte entsprechend vorgestellt.

 


Anlagen:

·         Entwurf EG

·         Entwurf Ansichten

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt